Greenpeace Frankreich darf Esso-Logo nicht verfremden

Der Esso-Konzern hat bei einem Pariser Gericht durchgesetzt, dass Greenpeace Frankreich ein verfremdetes Logo des Ölmultis nicht auf der Homepage und auf den "Stopp Esso"-Seiten verwenden darf.

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Der Esso-Konzern hat bei einem Pariser Gericht durchgesetzt, dass Greenpeace Frankreich ein verfremdetes Logo des Ölmultis nicht auf der Homepage und auf den "Stopp Esso"-Seiten verwenden darf. In dem abgewandelten Logo hatten die Umweltschützer die beiden Buchstaben in der Mitte durch Dollarzeichen ersetzt. Laut einer Mitteilung der Esso Société Anonyme Française habe das Tribunal de Grande Instance de Paris in einer Einstweiligen Verfügung so entschieden.

Bei Greenpeace spricht man nun von einem Sieg des Markenrechts über die Meinungsfreiheit. Régis Mallet, Pressesprecher von Esso Frankreich, meint, sein Unternehmen respektiere das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die "Stop Esso"-Aktion habe aber nichts mit der Meinungsfreiheit zu tun. Vielmehr beruhten die Vorwürfe von Greenpeace, Esso schade massiv der Umwelt, auf Desinformation. Der Konzern nehme das Problem des Klimawandels sehr ernst.

Auf den französischen "Stopp Esso"-Seiten wurde das Logo mittlerweile mit dem Vermerk "censuré par Esso" überdeckt. Wären die die Umweltschützer der einstweiligen Verfügung nicht innerhalb von vier Tagen gefolgt, hätte ihnen pro Tag eine Strafe von 5.000 Euro gedroht. Mit dem Strafmaß folgte der Richter nur teilweise dem Antrag von Esso, in dem täglich 80.000 Euro gefordert worden waren, heißt es in einer Mitteilung von Greenpeace.

In einem ähnlichen Rechtsstreit im Herbst 2001 zwischen dem Ölkonzern TotalFinaElf und Greenpeace Deutschland vor dem Kammergericht Berlin fiel das Urteil anders aus. Sowohl die Verfremdung des Firmennamens, als auch dessen Verwendung in der Greenpeace-Domain www.oil-of-elf.de stelle keine Namensrechtsverletzung dar. Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass das Markenrecht nicht berührt sei. In der Interessensabwägung habe das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Vorrang.

Siehe dazu auch: (anw)