Bundesgerichtshof ist jetzt elektronisch erreichbar

Der Bundesgerichtshof kann jetzt auch per E-Mail angeschrieben werden. Dabei wird die digitale Signatur genutzt.

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Von
  • Andreas Wilkens

Die "Elektronische Rechtsverkehrsverordnung" (ERVVOBGH) macht es möglich: Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können ab sofort Anwälte in nahezu allen Verfahren mit dem Bundesgerichtshof (BGH) elektronisch kommunizieren. Zu ihnen gehören Verfahren nach der Zivilprozessordnung, Grundbuchordnung und Schiffsregisterordnung. Der Modellversuch ist Teil des Projekts BundOnline 2005.

Der BGH stellt an die Eingaben ein paar formale Bedingungen. So sollten die Dokumente als PDF-, Word-, RTF-, HTML- oder XML-Datei an eine E-Mail angehängt werden. In ihrem Betreff sollte das Aktenzeichen vermerkt sein. Zudem muss die E-Mail mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Dafür ist die Software Gerva in der Version 1.11 des Dienstleisters Datev oder ein kompatibles Produkt zu verwenden.

Ziel des Projekts ist nicht vorrangig, Kosten einzusparen oder Verfahren zu verkürzen. Vielmehr sollen moderne Hilfsmittel für die tägliche Arbeit der Richter und der Geschäftsstelle erschlossen und nutzbar gemacht werden. Die Post trudelt zwar elektronisch ein, doch von einem papierlosen Verfahren ist das Gericht noch weit entfernt: Alle E-Mail-Eingaben werden nämlich ausgedruckt und einer herkömmlichen Papierakte zugeführt. (anw)