Links nach rechts doch nicht strafbar

Das Ermittlungsverfahren wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" gegen den Journalisten Burkhard Schröder wurde eingestellt.

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Von
  • Clemens Gleich

Das Ermittlungsverfahren wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" gegen den Journalisten Burkhard Schröder wurde eingestellt. Eingeleitet wurde das Verfahren wegen der umfangreichen Link-Sammlung des Gegners und Kenners des Rechtsextremismus Schröder auf braune Seiten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin sah bei Beginn der Sache vor etwa einem Jahr die "generelle Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens durch Setzen eines Link". Der Beschuldigte habe zudem keine Distanzierung vorgenommen oder erklärende Hinweise gegeben. Vielen der Web-Verweise auf Schröders Seite folgt jedoch ein kurzer Erklärungstext; zudem enthält die Seite auch viele Zitate und Links antirassistischer Herkunft. Die im Ermittlungsverfahren beanstandeten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind darüber hinaus nur auf den verlinkten rechten Seiten abgebildet.

So sieht Schröder seine Seite auch als Informationsportal für jeden Internet-Informationssuchenden, der sich ein Bild über Rechtsextremismus machen möchte: "Wer 'über' und 'gegen' rechts aufklären will, muss die betreffenden Seiten anschauen -- was sonst? Wie sollte man sich anders über Rechtsextremismus informieren -- indem man nur das Gute, Schöne und Wahre zur Kenntnis nimmt? Wer keine Links will, verzichtet darauf, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das fände ich fatal", erklärt sich der Seitenautor.

Auch Schröders Anwalt Dr. Christian Donle pointierte in seiner Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft stellenweise die Vorgehensweise der Gegenseite, indem er beispielsweise unter Hinweis auf eine Zeitungsanzeige der "Aktion Gemeinsinn e.V." ein Ermittlungsverfahren gegen deren Schirmherrn, den Bundespräsidenten Johannes Rau einforderte: "Mein Mandant sieht mit gespannter Erwartung dem Tag entgegen, an dem er mit diesen Persönlichkeiten gemeinsam in eine Zelle einrücken muss," hieß es in einem Schreiben Donles an die Staatsanwaltschaft. Diese verkündete nunmehr die Einstellung des Verfahrens gegen Burkhard Schröder. (cgl)