Neues Gesetz zur Telefonüberwachung beschlossen

Der Bundestag hat heute die Neuregelung der Telefonüberwachung gebilligt. SPD, Grüne und die CDU/CSU-Fraktion stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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Von
  • Dorothee Wiegand

Der Bundestag hat heute die Neuregelung der Telefonüberwachung gebilligt. SPD, Grüne und CDU/CSU stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Neufassung des Gesetzes, das das im Grundgesetz geregelte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränkt, verschärft die Bestimmungen der Datenspeicherung und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Juristen warnten unterdessen vor einer stark ansteigenden Zahl von Telefonüberwachungen.

Durch die Neuregelung werde die Hemmschwelle richterlicher Anordnungen auf Überwachung erheblich sinken, sagte der Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Münster, Prof. Jürgen Welp, heute auf einer Expertentagung in Münster. Da von nun an auch Internet-Provider verpflichtet seien, die technischen Voraussetzungen für eine mögliche Überwachung zu schaffen, würden die Abhörzahlen steigen. Bereits 1999 sei die Zahl der so genannten Abhöranordnungen um 30 Prozent auf 12.500 gestiegen, sagte Welp.

Mit dem neuen Gesetz wird auch der Straftatenkatalog erweitert. So können die Ermittlungsbehörden künftig auch bei Volksverhetzung oder erpresserischem Menschenraub sowie bei Sprengstoffanschlägen tätig werden, sofern sich diese gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit von Bund und Ländern richten. Damit können auch extremistische Einzeltäter oder lose Gruppierungen abgehört werden.

Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 einige Bestimmungen des alten Gesetzes beanstandet hatte. Nach zwei Jahren muss die Bundesregierung vor dem Parlament über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz erstmals Bericht erstatten. (dpa)

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