Europarat fordert weiteres Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Abkommen

Gegenwärtig ist das erste Zusatzprotokoll über die Bekämpfung des Rassismus im Internet in Arbeit, im zweiten soll es um das Dekodieren von "terroristischen Botschaften" gehen.

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Von
  • Florian Rötzer

Das im November des letzten Jahres verabschiedete Cybercrime-Abkommen des Europarats, das als vorbildlich für eine internationale Kooperation bei der Bekämpfung von Internetkriminalität gepriesen wird, wurde bislang noch von keinem Mitgliedsland ratifiziert. Nachdem einige Länder, vornehmlich die USA, Bedenken gegen die Aufnahme der Herstellung, Verfügbarmachung und Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten als Straftatbestand hatten, weil dies die von der Verfassung geschützte Meinungsfreiheit verletzen könnte, wurde beschlossen, in dieser Angelegenheit ein Zusatzprotokoll zu schaffen. Damit sollte eine weitere Verzögerung nach der vierjährigen Debatte über das Cybercrime-Abkommen verhindert werden.

Die dritte Version dieses Zusatzprotokolls, das vom eigens dafür geschaffenen "Committee of Experts on the Criminalisation of Acts of Racist or Xenophobic Nature committed through Computer Networks" (PC-RX) ausgearbeitet wird, ist nun veröffentlicht worden. Eine endgültige Version soll bis Ende April vorliegen. Der Leiter des Komitees meint, dass das Protokoll im Laufe dieses Jahres dann noch verabschiedet werden kann.

Nach den Terror-Attacken vom 11. September sieht man allerdings noch weiteren Ergänzungsbedarf. Am 6. Dezember 2001 wurde das "Europäischen Komitee zur Verbrechensproblematik" (CDPC) vom Ministerrat aufgefordert, den Aufgabenbereich des PC-RX im Hinblick auf die Abfassung eines "zweiten" Zusatzprotokolls zum Cybercrime-Abkommen zu erweitern, "um auch terroristische Botschaften und deren Entschlüsselung" abzudecken. Die diese Woche tagende "Multidisciplinary Group on international action against Terrorism" (GMT) soll bis zum 30. April dazu einen Vorschlag einbringen, der dann vom PC-RX weiter ausgearbeitet werden soll. Nähere Einzelheiten über das Zusatzprotokoll sind noch nicht bekannt.

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