Neues Urheberrecht soll digitale Rechtekontrolle verankern

Der Entwurf für ein neues Urheberrecht lässt viele Fragen offen: Das Recht auf Privatkopie bleibt formal erhalten, ein Kopierschutz darf aber nicht umgangen werden.

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Das Justizministerium hat jetzt den schon lange angekündigten Entwurf für ein neues Urheberrecht fertig gestellt, um die Urheberrechtsrichtlinie der EU noch rechtzeitig umsetzen zu können. Die Frist läuft im Dezember dieses Jahres aus. Manche der strittigen Punkte wie Regelungen zu elektronischen Pressespiegeln oder Schranken für Archivbestände wurden allerdings außen vor gelassen. Neu eingeführt wird aus dem "Kann-Katalog" aus Brüssel in § 45a des Telepolis vorliegenden Entwurfs nur eine "Schranke" für Behinderte: Sie sollen Werke in "eine andere Wahrnehmungsform" umwandeln dürfen.

Das Recht zum Vervielfältigen für privaten Gebrauch wird zwar einerseits auf "beliebige Träger" ausgeweitet, doch gemäß der EU-Urheberrichtlinie dürfen andererseits technische Maßnahmen, die "im normalen Betrieb dazu bestimmt sind", Werke oder andere Schutzgegenstände vor nicht von den Urhebern genehmigten Handlungen zu schützen, "ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden". Die Schutzmaßnahmen, zu denen fast alle Kopierschutzarten und Systeme zum Digital Rights Management gerechnet werden können, müssen nur "wirksam" sein. Der Rechtsschutz bezieht sich allerdings nicht auf Computerprogramme, da der § 69 des bestehenden Urheberrechtsgesetzes die Erstellung einer Sicherheitskopie und die Dekompilierung von Software-Code gestattet.

Der Gesetzesentwurf bleibt auch hinsichtlich der Strafe ambivalent. So soll einerseits mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" belegt werden, wer technische Rechtskontrollsysteme umgeht, entfernt oder Cracker-Software verbreitet. Wenn die Tat "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" erfolgt, soll sie allerdings von diesen Strafen freigestellt werden.

Die Unbestimmtheit sieht das Justizministerium allerdings nicht als Manko. Vielmehr will es dadurch den in der EU-Richtlinie geforderten "freiwilligen Maßnahmen" der Rechteinhaber zum Lockern der Kontrollsysteme Raum geben. Die noch offenen Fragen wie etwa die Durchsetzung der Privatkopieschranke bei der Anwendung technischer Schutzmaßnahmen sollen gesondert mit allen Betroffenen weiter intensiv und ohne Zeitdruck erörtert und Gegenstand eines weiteren Gesetzesentwurfs werden.´

Siehe dazu auch: Musikwirtschaft: Piraten verderben das Geschäft und den Artikel : Privatkopie wird der Zahn gezogen in Telepolis. (Stefan Krempl) (fr)