OLG München: "FTP-Explorer"-Link verletzt Markenrecht

Das Oberlandesgericht München hat in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass Webpage-Betreiber seiner Ansicht nach für Links zu fremden Inhalten haftbar gemacht werden können.

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Von
  • Holger Bleich

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat heute in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass Webpage-Betreiber nach Ansicht des Gerichts für Links zu fremden Inhalten haftbar gemacht werden können. Damit bestätigt das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgericht München I.

Im Dezember 1999 mahnte die Firma Symicron, vertreten durch ihren Anwalt Freiherr Günter von Gravenreuth, die Firma nett-work Tiedemann GbR ab, weil diese einen Link zur US-amerikanischen Software FTP-Explorer gesetzt hatte. Symicron sah dadurch, wie in diversen anderen Fällen auch, ihre Rechte an der Wortmarke "Explorer" verletzt.

Im Gespräch mit heise online zeigte sich nett-work-Anwalt Thomas Stadler wenig überrascht: "Es ist eben die Münchener Linie", sagte er in Anspielung darauf, dass Gravenreuth in München überdurchschnittlich viele ähnlich gelagerte Prozesse gewonnen hat. Das OLG Braunschweig habe erst kürzlich gezeigt, dass die Sache auch anders zu entscheiden sei.

nett-work-Geschäftsführer Dirk Tiedemann ist enttäuscht von dem Urteil. "Eigentlich war unsere Linkliste noch harmloser als die, um die es in Braunschweig ging. Wir hatten nicht mal direkt zum Download, sondern nur zur Homepage des Software-Herstellers verlinkt. Außerdem war die Liste längst aus dem Web genommen, als die erste Abmahnung eintraf." Die Liste sei überdies direkt von einer Seite des Teles-Konzerns übernommen worden. "Soweit ich weiß, hat Gravenreuth Teles aber nicht abgemahnt." Alles in allem sei "plump nach starren, typisch bayrischen Gepflogenheiten über ein so wichtiges Thema" entschieden worden.

Eine beantragte Revision des OLG-Urteils hat der zuständige Senat bereits abgelehnt, da der Entscheidung keine grundsätzliche Bedeutung zukomme. Der Streitwert war vom Gericht auf rund 1.600 Mark festgelegt worden. Das entspricht der Kostenerstattung für die Abmahnung von Gravenreuths.

Eine weitere Entscheidung um die Linkhaftung im Falle der Marke "Explorer" steht demnächst an: Das OLG Düsseldorf hat bereits mündlich in der Berufung "Stefan Münz gegen Symicron" verhandelt. Sowohl das Braunschweiger OLG-Urteil als auch das heutige Münchener Urteil werden aller Voraussicht nach noch in die Urteilsfindung einfließen. Eine Urteilsverkündung wird in Düsseldorf noch im September erwartet.

Auch der Heise-Verlag befindet sich mit der Firma Symicron in einem schwebenden Rechtsstreit. Siehe dazu auch
c't wehrt "Lizenzerpressung" ab und
Gegendarstellung zu "c't wehrt 'Lizenzerpressung' ab".
Wann die Verhandlung in dieser Sache stattfindet, ist derzeit unklar. (hob)