Landgericht: Spam nicht unbedingt rechtswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail (Spam) nicht unbedingt rechtswidrig ist.

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Von
  • Holger Bleich

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail (Spam) nicht unbedingt rechtswidrig ist (AZ: 13 O 39/03). Erforderlich sei eine "Beeinträchtigung, die über eine bloße Belästigung und die sozial übliche Behinderung hinausgeht", beschloss die 13. Kammer des Gerichts.

In dem Fall hatte ein Gewerbebetrieb unaufgefordert eine E-Mail erhalten, in der ein EDV-Dienstleister für seine Dienste geworben hatte. Als sich der EDV-Dienstleister weigerte, per Unterlassungserklärung zu versichern, keine weiteren E-Mails mehr zuzusenden, beantragte der Betrieb eine einstweilige Verfügung. Diesen Antrag wies das Gericht nun per Beschluss zurück.

Nach Ansicht des Gerichts stellt die Zusendung einer unerwünschten E-Mail werbenden Inhalts "nicht ohne weiteres einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar." Ein solcher Eingriff bestehe nur dann, wenn der betriebliche Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt werde. Die vorliegende E-Mail habe aber "nach ihrem Inhalt lediglich einen vorstellenden Charakter des Leistungsangebots". Zudem habe der Antragsgegner in der E-Mail selbst zugesagt, den Adressaten in Zukunft weder durch wiederkehrende Mails zu belästigen, noch die E-Mail-Adresse in irgendeiner Form weiterzugeben."

Damit stellt das Gericht die in solchen Fällen gängige Rechtssprechung in Frage. Rechtsanwalt Tobias Strömer, der die im Fall die Klagepartei vertritt, hält den Beschluss für eine "krasse Ausnahmeentscheidung", die aber nun dennoch in die Beurteilung anderer Gerichte einfließen könnte. Gegenüber heise online bestätigte er, dass er bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht habe: "Es ist zweifelhaft, dass das Oberlandesgericht diese Linie mitträgt." Im übrigen habe der Versender der E-Mail vor kurzem die Mandantin erneut mit einer unerwünschten E-Mail belästigt, sodass die Sachlage jetzt klarer sein dürfte. (hob)