Symicron verliert gegen Heise

Das Landgericht Köln hat die Klage der Firma Symicron wegen der Verwendung der Bezeichnung "Explorer" auf einer c't-Shareware-CD abgewiesen.

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Von
  • Holger Bleich

Das Landgericht Köln hat die Klage der Ratinger Firma Symicron gegen den Verlag Heinz Heise wegen der Verwendung der Bezeichnung "Explorer" auf einer c't-Shareware-CD abgewiesen. Symicron muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Die schriftliche Begründung des heute verkündeten Urteils wird den Parteien voraussichtlich erst in einigen Wochen zugestellt werden. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist anzunehmen, dass das Gericht den begründeten Zweifeln an der Benutzung der Marke "Explorer" durch Symicron gefolgt ist. Der Richter bestätigte, dass er Akten aus einem früheren Rechtsstreit von Symicron gegen Microsoft herangezogen habe. Symicron hatte die Wortmarke 1995 angemeldet, als bereits weithin bekannt war, dass Microsoft den Namen weltweit für Produkte benutzen wollte. Der Softwaregigant hatte den Rechtsstreit in erster Instanz gewonnen und später aus ungeklärten Gründen einem Vergleich zugestimmt, wonach er gegen Zahlung eines einmaligen Betrags die Bezeichnung Explorer unbehelligt weiter verwenden durfte.

Symicron-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wollte gegenüber heise online zu dem aktuellen Urteil nicht Stellung nehmen. "Jetzt warte ich erstmal die Begründung ab", ließ er wissen. Ob Symicron Berufung einlegen werde, blieb gleichfalls offen.

Im Juli 2000 hatte die Firma Symicron beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, die durch das heutige Urteil hinfällig wird. Danach war es dem Verlag Heinz Heise untersagt, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM als Beilage zur Zeitschrift zu benutzen". Die beiden Freeware-Systemtools mit diesen Namen befanden sich unter mehr als 350 Programmen auf der "c't-Shareware-Kollektion 2/2000", die der c't-Ausgabe 14/00 beilag.

Die Drohung von Symicron, serienweise Abmahnungen an Zeitschrifteneinzelhändler zu versenden, wodurch die Zahlung einer hohen Lizenzgebühr erzwungen werden sollte, hatte der Verlag durch eine gerichtliche Verfügung abwehren können. Das Landgericht Köln entschied jedoch danach im Eilverfahren zugunsten von Symicron. Es hatte nun auf Antrag von Heise im Hauptsacheverfahren zu klären, ob Markenrechte Symicrons verletzt worden waren.

Symicron ist in vielen anderen Fällen mit unterschiedlichem Erfolg gegen Firmen, Universitäten und Privatpersonen vorgegangen, die etwa durch einen Internet-Link auf eines der unzähligen Softwareprodukte, in deren Namen der Begriff "Explorer" auftaucht, angebliche Markenrechte verletzt haben sollen. Der Verlag Heinz Heise hat die Löschung der Symicron-Marke beantragt. Die Entscheidung in dieser Frage steht noch aus. (hob)