Günther Jauch verliert Streit um Domain guenter-jauch.de (Update)

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von Günther Jauch gegen die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" zurückgewiesen.

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Von
  • Holger Dambeck

Das Oberlandesgericht Köln hat die einstweilige Verfügung des TV-Moderators Günther Jauch gegen die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" zurückgewiesen. Jauchs Anwälte hatten dem Duisburger Provider Freecity vorgeworfen, auf seiner Homepage die Domain "guenter-jauch.de durch den dort angebotenen Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung angeboten" zu haben. Die Anwälte des TV-Moderators sahen in der Anmeldung des Domain-Namens, der das "h" im Vornamen nicht enthält, einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu kommerziellen Zwecken. Das Landgericht Köln war dieser Auffassung gefolgt, wogegen Freecity Berufung einlegte.

Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts dürfte den deutschen Internet-Providern und ihren Kunden eine schnelle Domainvergabe sichern. Die Provider vermitteln bei der Registrierung zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC. Dabei können die Provider lediglich über Whois die Verfügbarkeit von Namen erfragen. Die Kölner Richter stellten fest, dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse keine Rechtsverletzung darstellt. Zudem sei eine Prüfung auf Namensrechte bei der hohen Anzahl der pro Tag registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Anbieter nicht erkennbaren Rechte Dritter an der Adresse nicht möglich. (hod)