Datenschützer halten IP-Nummern-Speicherung für unzulässig

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, T-Online dürfe die IP-Nummern seiner Flatrate-Kunden speichern, stößt in Kiel und Hannover auf Widerspruch.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, T-Online dürfe die IP-Nummern seiner Flatrate-Kunden speichern, stößt bei Landesdatenschutzbeauftragten auf Widerspruch. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel erklärte, eine Speicherung der IP-Nummer sei zum konkreten Nachweis der Entgeltpflicht nicht erforderlich und damit grundsätzlich nicht erlaubt. Dagegen könne auch nicht eingewendet werden, dass der Anbieter die IP-Nummer zu Beweiszwecken benötige. Damit hatte das Regierungspräsidium Darmstadt in seiner Funktion als Datenschutzaufsichtsbehörde von T-Online unter anderem die Speicherung gerechtfertigt. Weiterhin erkannte die Darmstädter Behörde in der Protokollierung "ein geeignetes Mittel", um die Systemsicherheit zu gewährleisten und Hackerangriffe analysieren zu können. Diesem Sicherheitsargument wollte das ULD genauso wenig folgen und stellte unmissverständlich klar, dass es eine umfassende IP-Nummern-Speicherung bei Flatrate-Providern in Schleswig-Holstein nicht dulden werde.

Der Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Burkhard Nedden kritisierte die Darmstädter Entscheidung ebenfalls. "Es kann nicht sein, dass der Datenschutz über den Umweg der Datensicherheit ausgehebelt wird", sagte er heute bei einem Pressegespräch in Hannover. In Niedersachsen war die Datenerfassung bei Flatrate-Anbietern bislang kein Thema. Nedden räumte ein, dass er nicht wisse, ob Provider, die seiner Datenschutzaufsicht unterstehen, IP-Adressen von Surfern speichern oder nicht. Anfragen oder Kontrollen habe es diesbezüglich noch nicht gegeben.

Nedden betonte, man müsse verhindern, dass IP-Nummern dauerhaft gespeichert würden. Jede Datenspeicherung, egal ob Diagnoseinformationen, Mautabrechnungen oder genetische Fingerabdrücke, wecke Begehrlichkeiten bei Strafverfolgern, Versicherungen oder Arbeitgebern. In diesem Zusammenhang kündigte er an, auch die Praxis vieler Website-Betreiber überprüfen zu wollen, IP-Adressen zu protokollieren. Anlass dafür sei der Prozess gegen einen Forumsteilnehmer von heise online, der anhand der IP-Adresse und einer Anfrage bei seinem Provider T-Online schnell ermittelt werden konnte. Die Herausgabe der IP-Nummer durch eine richterliche Anordung erzwungen worden.

Allerdings sind längst nicht alle Experten auf einer Linie mit den Datenschutzbeauftragten aus Kiel und Hannover. Selbst Neddens Sprecher Wilfried Seiffert stellte sich im Gespräch mit c't grundsätzlich hinter die Darmstädter Entscheidung. Detaillierte Informationen zum Thema liefert der Artikel "Gläserner Surfer oder technische Notwendigkeit? Die Speicherung von IP-Adressen und der Datenschutz", der am kommenden Montag in der c't-Ausgabe 3/03 erscheint. (hod)