NRW-Gericht ordnet sofortige Sperrung rechtsextremer Website an

Nach einem Erfolg folgt nun die erste Schlappe für die Provider, die sich gegen die umstrittene Website-Sperrungsverfügung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow wehren.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach einem Erfolg nun die erste Schlappe für die Provider, die sich gegen die umstrittene Website-Sperrungsverfügung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow wehren: Erstmals hat ein deutsches Gericht die Verfügung zur sofortigen Sperrung rechtsextremer Internet-Angebote durch einen Zugangsanbieter bestätigt. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) sei damit der Rechtsauffassung der nordrhein-westfälischen Aufsichtsbehörde gefolgt, teilte die Bezirksregierung in Düsseldorf am Donnerstagabend mit. Die Bezirksregierung fühlt sich nach dem Mediendienste-Staatsvertrag auch zur Aufsicht über das Internet verpflichtet, was in Expertenkreisen allerdings umstritten ist.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Minden (NRW) eine Sofortsperrung vor einer Entscheidung im Hauptverfahren abgelehnt. Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster als nächste Instanz in dieser Sache entscheiden.

Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte im Februar erstmals in Deutschland nordrhein-westfälische Internet-Anbieter dazu verpflichtet, Seiten mit rechtswidrigen Inhalten aus dem Netz zu nehmen und 76 Providern Sperrungsverfügungen zugestellt. 18 Provider hatten dagegen Klage eingereicht. Erst gestern war bekannt geworden, dass auch in der Schweiz eine Richterin eine Sperrungsverfügung erlassen hat, die dem Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung entspricht: Internet-Provider sollten den Zugang zu einer inkriminierten Website sperren.

Die Sperrungen von Websites durch Provider, um illegale beziehungsweise strafrechtlich relevante Inhalte aus dem Internet zu verbannen, sind heftig umstritten. Im Streit zwischen Büssow und den Providern geht es grundsätzlich darum, inwieweit einzelne Politiker Surfer vor missliebigen, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten schützen können -- und ob die Provider die richtige Instanz dafür sind, solche Inhalte zu kontrollieren beziehungsweise aus dem Internet zu entfernen. Die Verbände der Internet-Wirtschaft kritisieren solche Vorhaben als Zensur von staatlicher Stelle und setzen beispielsweise für den Jugendschutz eher auf Filter in den lokalen PCs. Zudem werden die angeordneten Maßnahmen, etwa die Manipulation an DNS-Servern, auch als unangemessen und als "Netzsperre für Fritzchen Doof" bezeichnet. (jk)