News-Suchmaschine zieht Berufung gegen Deep-Linking-Urteil zurück

Newsclub.de verweist auf die aktuellen Nachrichten von über 100 Quellen, sortiert nach Nachrichtenquellen; die Verlagsgruppe Mainpost sah dadurch ihre Urheberrechte gefährdet.

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Von
  • Rainald Menge-Sonnentag

Im Rechtsstreit mit der Verlagsgruppe Mainpost, einem Tochterunternehmen des Verlagshauses Holtzbrinck, hat die News-Suchmaschine Newsclub.de heute die Berufung beim Oberlandesgericht München zurückgezogen. Auch wenn sich der beklagte Newsclub.de-Betreiber Christian Kohlschütter im Recht sieht, sagt er: "Ich kann es als Student nicht mit einem großen Verlagshaus aufnehmen. Das Durchfechten einer Grundsatzentscheidung muss ich den großen Suchmaschinen überlassen."

Newsclub verweist auf die aktuellen Nachrichten von über 100 Quellen, sortiert nach Nachrichtenquellen. Der Nutzer kann Schlagworte anklicken, der Link führt ihn auf die Homepage der Nachrichtenquelle -- das heißt, Inhalte werden nicht aus ihrem Kontext gezogen und in der Originalumgebung gezeigt. Stein des Anstoßes für die Kläger war ein Geschäft, dass Kohlschütter 2000 mit dem Internetportal der regionalen Raiffeisenbank abgeschlossen hatte. Für die Mainpost bedeutete dies, dass jemand mit ihren Inhalten Geld verdiente, während Kohlschütter immer die Vorteile für die Original-Lieferanten betonte, die durch die Links zusätzlichen Traffic erhielten.

Das Urteil des Landgerichts München, das eine Verletzung von Urheberrechten durch die Art der Verlinkung bei Newsclub.de gegeben sah und gegen das Kohlschütter in Berufung gezogen war, interpretierte der Newsclub-Betreiber als eine grundsätzliche Gefährdung von Deep Links in Suchmaschinen und somit des Konzepts der Suchmaschinen überhaupt. Juristische Grundlage hierfür ist § 87b Urheberrechtgesetz (UrhG). Kohlschütter, der inzwischen die Mainpost und andere Medien des Holtzbrink-Verlages aus seinem Portal herausgenommen hat, musste eine Unterlassungserklärung an den Verlag abgeben. Der klagende Verlag verzichtet im Gegenzug auf Auskunfts- und Schadensersatz, erklärt aber gleichzeitig, dass es sich nicht um einen Vergleich handele. (rme/c't) / (jk)