Der Weg ist frei für internationales Urheberrecht

Nachdem Honduras als dreißigster Staat dem "WIPO Phonograms and Performance Treaty" beigetreten ist, soll das Anti-Piraterie-Abkommen am 30. Mai 2002 in Kraft treten.

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Von
  • Nico Jurran

Nachdem Honduras am 20. Februar als dreißigstes Land dem WIPO Phonograms and Performance Treaty (WPPT) beigetreten ist, soll das Anti-Piraterie-Abkommen am 30. Mai 2002 in Kraft treten. Das "Schwesterabkommen" WCT (WIPO Copyright Treaty) soll bereits am 6. März Rechtsgültigkeit erlangen. Beide Abkommen bilden in der Vorstellung der Vereinten Nationen -- nach ihrer Ratifikation -- die internationale Rechtsgrundlage für den Kampf der Musikindustrie gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet und auf dem Gebiet der digitalen Medien. Geschützt sind dabei ebenso die Rechte der Interpreten und Plattenlabels (durch das WPPT) wie die der Komponisten, Songschreiber und der Firmen, die mit der Vermarktung der Werke betraut sind (durch das WCT).

Das WPPT stammt in seiner heutigen Fassung aus dem Jahre 1996. Dr. Kamil Idris, Generaldirektor der World Intellectual Property Organization (WIPO), bezeichnete die beiden Abkommen in einer offiziellen Erklärung als "Meilenstein in der Geschichte des internationalen Urheberrechts". Es werde Künster vor allem eine größere Sicherheit beim Vertrieb ihrer Werke geben, aber auch den Konsumenten von Nutzen sein: "Die Abkommen stellen auch die Qualität und Authentizität digitalen Contents sicher", meinte Iris.

Auch die Musikindustrie-Vereinigung IFPI ist der Meinung, dass Labels in der ganzen Welt von den Abkommen profitieren werden -- unabhängig davon, ob es sich dabei um große Unternehmen in Industrieländern oder kleine Firmen in Entwicklungsländern handelt. Nach Angaben der International Intellectual Property Alliance (IIPA) verlor alleine die US-Musikindustrie 2001 durch Raubkopien rund 2 Milliarden US-Dollar. Die USA gehörten zu den ersten Unterstützern der Anti-Piraterie-Abkommen, die in den einzelnen Ländern erst noch in nationales Recht umgewandelt werden müssen.

Experten rechnen damit, dass die Ratifikation bei den Mitgliedern der Europäischen Union, die im April 2001 bereits eine eigene Urheberschutz-Richtlinie beschloss, bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Die EU-Richtlinie sieht zwingend vorgeschriebene Schranken für das Urheberrecht nur beim "Caching" vor, also dem Zwischenspeichern aus technischen Gründen bei der Datenübertragung. Dies bleibt auf jeden Fall von der Genehmigungspflicht durch den Urheber eines Werks ausgenommen. Alle anderen Ausnahmeregeln, etwa für das private Kopieren, sind rein fakultativ, die Länder dürfen jedoch nicht über die in der Richtlinie aufgeführten Möglichkeiten hinausgehen. (nij)