"First come, first served" auch bei Orts-Domains

Das Oberlandesgericht Koblenz will Kommunen keinen absoluten Namensschutz bei Domain-Adressen zugestehen: "Vallendar.de" bleibt beim zuerst registrierten Domaininhaber, einer gleichnamigen Firma.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Städte und Gemeinden haben keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, dass ihr Name auch als Domainadresse im Internet geschützt wird. Das geht aus einem heute verkündeten Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach Auffassung der Richter gilt in erster Linie das "Gerechtigkeitsprinzip der Priorität". Dies bedeute, dass bei zwei gleichen Namen grundsätzlich derjenige Namensträger zurückstehen müsse, der mit seinem Domainwunsch zu spät komme -- auch wenn er der bekanntere sei (Az.: 8 U 1842/00).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage der Stadt Vallendar am Rhein ab. Die Stadt hatte sich dagegen gewandt, dass eine an der Mosel tätige "Vallendar Brennereitechnik GmbH" 1998 für sich den Domainnamen "Vallendar.de" hatte registrieren lassen. Als die Stadt ein Jahr später ihren Namen als Domainadresse anmelden wollte, wurde sie unter Hinweis auf die schon belegte Bezeichnung abgewiesen.

Das OLG lehnte es nun ebenfalls ab, der Stadt zu der gewünschten Domain zu verhelfen. Als unerheblich werteten die Richter, dass die Stadt Vallendar urkundlich bereits in den Jahren 830/840 erwähnt worden sei. Für die Frage der Priorität bei Domainnamen komme es allein auf den Zeitpunkt der Registrierung an. Eine Ausnahme könne es allenfalls bei Namen mit einer "überragenden Bekanntheit" wie etwa "Krupp" oder "Shell" geben.

Ähnlich entschied übrigens Ende August 2001 das Landgericht Coburg (Az: 12 O 284/01) im Streit einer klagenden Gemeinde gegen einen gleichnamigen Privatmann. Anders liegt der Fall, wenn der Domainbetreiber kein namensrechtlich begründetes Interesse an dem fraglichen Domainnamen vorweisen kann. In solchen Fällen haben Gerichte etwa bei "Heidelberg.de" (LG Mannheim im März 1996, 7 O 60/96), "Alsdorf.de" (OLG Köln, 13 W 1/99) und "Badwildbad.com" (OLG Karlsruhe, 6 U 62/99) regelmäßig zugunsten der jeweiligen Städte beziehungsweise Gemeinden entschieden. (dpa) / (psz)