Medienindustrie kritisiert potenzielle EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums

Den Urheberrechte-Inhabern geht der "Vorschlag für eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" nicht weit genug.

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Von
  • Sven Hansen

Der jüngst veröffentlichte "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" ist bei Vertretern der Film- und Musikindustrie auf herbe Kritik gestoßen. In einer gemeinsamen Erklärung weisen sie darauf hin, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung teilweise unterhalb des rechtlichen Rahmens bliebe, der in einzelnen Mitgliedsländer der EU bei Verstößen gegen das Urheberrecht gesetzt ist.

Zu den Unterzeichnern der Protestnote gehören neben der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) auch die Motion Picture Association (MPA), die International Video Federation (IVF) und die Federation of European Publishers (FEP). Gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Erweiterung hatte man sich ein deutliches Signal an die Beitrittskandidaten gewünscht.

Die neue Richtlinie soll -- anscheinend in Ergänzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG, deren Umsetzung in deutsches Recht gerade unter der Maßgabe der Urheberrechts-Novellierung angegangen wird -- einen einheitlichen Rahmen für die Durchsetzung von Urheberrechten innerhalb der Europäischen Union setzen. Zu diesem Zweck sollen Maßnahmen der Strafverfolgung vereinheitlicht und der Informationsfluss zwischen den zuständigen nationalen Behörden auf EU-Ebene verbessert werden. Ausdrücklich bezieht sich der Vorschlag dabei auf die Urheberrechtsverstöße, bei denen ein kommerzielles Interesse vorliegt oder den Rechteinhabern ein substanzieller Schaden entsteht. Nutzer von Tauschbörsen gehören nicht zu dieser Gruppe, Betreiber schon.

Die Richtlinie lässt jedoch den einzelnen EU-Ländern die Möglichkeit offen, auch für Privatnutzer härtere Kriterien anzusetzen. Aus Sicht der Rechte-Inhaber bleibt es somit beim momentanen Patchwork an Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Noch bleibt Zeit für die Lobby-Arbeit, da der Entwurf noch zur Überarbeitung ansteht und vor dem endgültigen Inkrafttreten außerdem noch EU-Parlament und den Ministerrat durchlaufen muss.

Zur Novellierung des Urheberrechts und der Diskussion um "geistiges Eigentum", Copyright und Privatkopie siehe auch: (sha)