Nochmal Verwirrung um shell.de

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen shell.de ist es am vergangenen Wochenende zu neuerlichen Verwicklungen um die Domain gekommen.

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Von
  • Tim Gerber

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen shell.de ist es am vergangenen Wochenende bei der Übertragung der Domain auf den Mineralölkonzern offenbar zu neuerlichen Verwicklungen gekommen. Nach Auskunft des DeNIC war die bisherige Eintragung der Domain auf Dr. Andreas Shell am vergangenen Freitag gelöscht worden. Die Abfrage bei der DeNIC -- und damit auch bei den Providern, die der DeNIC angeschlossen sind -- hatte daher übers Wochenende die Shell-Domain als frei gemeldet. "Unsere Suchanfrage kennt halt nur die zwei Zustände 'Frei' oder 'Registriert'", erklärte ein DeNIC-Sprecher heise online das missverständliche Abfrageergebnis.

Erst am Montag habe man dann die Domain zunächst auf DeNIC selbst registriert, wie es bei einem Dispute-Eintrag bis zur Registrierung durch den eigentlichen Anwärter üblich sei. Shell hatte den Antrag schon vor einiger Zeit gestellt. Solche Vormerkungen werden von DeNIC nur angenommen, wenn zwischen Antragsteller und Domain-Inhaber nachweislich ein Rechtsstreit um die Domain geführt wird.

Der Mineralölkonzern Shell will die Domain nach eigenem Bekunden in Kürze registrieren und auf die bestehende Homepage umleiten. Der zeitweilige "Frei"-Eintrag hat inzwischen schon notorische Internet-Abenteurer auf den Plan gerufen, die die Domain auf sich registrieren lassen wollten und für ihr angebliches Recht dazu sogar das BGH-Urteil bemühen. Von derartigem Unfug ist abzuraten, da er nach Ansicht von Experten strafbar sein könnte. (tig)