Serienabmahnung gegen Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt aus dem saarländischen Merzig mahnt serienweise Kollegen ab.

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Von
  • Tim Gerber

Auch Anwälte sind nicht immer auf der Höhe der Zeit, was den aktuellen Gesetzesstand betrifft. Änderungen in speziellen Rechtsgebieten, mit denen sie nicht ständig zu tun haben, bekommen auch die Fachleute nicht immer mit. So fehlte selbst auf der Homepage des äußerst internetaktiven Rechtsanwalts von Gravenreuth noch bis vor wenigen Tagen die schon seit dem 1. Januar vorgeschriebenen Kennzeichnung für Anwaltshomepages.

Kein Wunder also, dass es auch ein Rechtsanwalt aus Kaisersesch übersehen hatte, die vorgeschriebenen Angaben auf der Hompage seiner Kanzlei anzubringen. Und prompt bekam er unkollegiale Post von einem Kollegen. Der fordert nun wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung neben einer Unterlassungserklärung auch Gebühren von 446 Euro ein.

Nach Angaben der Initiative www.abmahnungswelle.de haben mehrere Anwälte bundesweit eine solche Aufforderung von dem selben Anwaltskollegen bekommen. Man gehe davon aus, dass es sich um eine deutlich größere Zahl von Betroffenen handele, als bislang bekannt. Als Streitwert legt der Abmahner 10.000 Euro zu Grunde.

Laut § 6 Teledienstegesetz (TDG) müssen Rechtsanwälte auf ihren Homepages neben den sonstigen Angaben unter anderem auch die Kammer nennen, in der sie Mitglied sind, sowie weitere berufsspezifische Auskünfte geben. Das Fehlen der im TDG vorgeschriebenen Kennzeichnung von Webseiten kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Zusätzlich läuft der gewerbliche Homepagebetreiber Gefahr, eine Abmahnung von einem direkten Wettbewerber zu bekommen. Unter Anwälten selbst ist dies aber eher ungewöhnlich. Ihnen schreibt das Standesrecht vor, sich "zunächst vertrauensvoll" an den betreffenden Kollegen zu wenden. Zudem gelten nur diejenigen Anwälte als direkte Konkurrenten, die im selben Gerichtsbezirk ansässig sind. Abmahnungen zum reinen Zweck der Gebührenerhebung zu versenden, ist außerdem wettbewerbsrechtlich unzulässig. Merkwürdig ist zudem, dass der Abmahner offenbar gar keine eigene Anwaltshomepage unterhält.

Tröstlich für abgemahnte Rechtsanwälte ist allerdings, dass sie sich in der Regel besser zu wehren wissen als juristische Laien. (tig)