Markenrecht dominiert bei Abmahnung

Laut einer Online-Befragung ist das Markenrecht der beliebteste Grund für Abmahnungen gegen Website-Betreiber.

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Von
  • Tim Gerber

Laut einer Online-Befragung von abgemahnten Homepage-Betreibern ist das Markenrecht mit 41 Prozent Anteil der mit Abstand beliebteste Abmahngrund, bei dem Anwälte aktiv werden. Mit 17 Prozent eher gering falle dagegen der Anteil an für den Betroffenen vergleichsweise kostengünstigen Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände aus.

Um endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen, sei es jedoch noch zu früh, hieß es in einer Mitteilung der Initiatoren. Die private Initiative gegen Abmahnwellen im Internet "Testina" hat die nicht repräsentative Befragung vor einigen Tagen gestartet und will sie noch bis zum 31. März laufen lassen.

Der vorsichtige Umgang mit dem Instrument der Abmahnung sei wichtig, sagte eine Sprecherin der Initiative gegenüber heise online. Immerhin hätten 20 Prozent der Befragten nach einer Abmahnung ihre Homepage völlig aufgegeben: "Dadurch wird das Internet nicht gesünder, sondern langweiliger". (tig)