Dänisches Gericht verbietet Deep Linking

Der dänische Internet-Recherchedienst Newsbooster darf laut einer am Freitag erlassenen einstweiligen Verfügung Meldungen auf den Websites dänischer Zeitungen nicht direkt verlinken.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der dänische Internet-Recherchedienst Newsbooster darf laut einer am Freitag erlassenen einstweiligen Verfügung Meldungen auf den Websites dänischer Zeitungen nicht direkt verlinken. Der dänische Zeitungsverlegerverband hatte gegen Newsbooster geklagt, weil die umstrittenen Links das Copyright verletzen würden. Newsbooster, ein kostenpflichtiger Service, mache mit der "Urheberrechtsverletzung" auch noch Geld. Die Betreiber entfernten daraufhin umgehend Links zu 28 dänischen Tageszeitungen.

So genannte Deep Links, also direkte Verweise unter Umgehung der mit Werbebannern versehenen Titelseiten, sind nicht nur dänischen Zeitungs-Websites ein Dorn im Auge. Immer wieder führt die für Websurfer eigentlich ganz natürlich wirkende Praxis des Verlinkens auf fremde Webseiten zu Streitigkeiten und Prozessen: Das Online-Auktionshaus Ebay hatte beispielsweise die Auktionssuchmaschine AuctionWatch ausgesperrt, die wie eine Metasuchmaschine die Angebote von unterschiedlichen Auktionswebsites auflistet.

Im Januar 2000 hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, ein Unternehmen müsse es nicht dulden, dass ein anderes, das im direkten Wettbewerb steht, Surfer per Link zu seinen Seiten führe. Den Hamburger Richtern zufolge kann sich das Unternehmen gegen diese unerwünschte Aufmerksamkeit ebenso wehren wie gegen andere unerwünschte Werbung für seine Produkte.

Grundsätzlich wären von solchen Urteilen auch Suchmaschinen betroffen. Der dänische Zeitungsverlegerverband beeilte sich aber zu betonen, dass man diese nicht meine. Nur wer wie Newsbooster systematisch und gegen Geld verlinke, solle verfolgt werden. (wst)