Yahoo nicht an französisches Recht gebunden

Das Internet-Portal muss laut einem US-Gericht den Zugang zu Auktionen mit Nazi-Memorablien für französische Kunden nicht sperren.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Das Internet-Portal Yahoo muss sich nicht der einstweiligen Verfügung eines französischen Gerichtes unterwerfen, laut der der Internet-Dienst den Zugang zu Auktionen mit Nazi-Memorablien für französische Kunden zu sperren habe. US-Bezirksrichter Jeremy Fogel hatte nach US-Medienberichten gestern in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Internet-Inhalte amerikanischer Firmen durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind. Internet-Inhalte, die in den USA publiziert würden, könnten überall auf der Welt gegen nationale Gesetze verstoßen -- eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit könne nicht akzeptiert werden, erklärte der Richter in seinem Urteil.

Yahoo hatte im Streit um die Nazi-Memorablien bereits eingelenkt und seit Anfang des Jahres Gegenstände, die zu Hass und Gewalt anstacheln, von seinen Auktionsseiten verbannt. Die Anwälte des Unternehmens befürchteten allerdings, dass andere Staaten dem Beispiel des französischen Gerichtes folgen und die Filterung nicht genehmer Internet-Inhalte für die jeweilige nationale Zielgruppe verlangen könnten. Sollten nun ausländische Instanzen auf der Sperrung bestimmter Yahoo-Seiten bestehen, die zwar dem jeweiligen nationalen, aber nicht US-Recht widersprechen, gäbe es nach dieser Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit, dies in den USA auch durchzusetzen. (wst)