ETH-Professor im Verfahren um "rassistische Links" freigesprochen

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag den ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag den ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung wegen Verbreitung rassistischer Links freigesprochen. Das berichtet die Neue Zürcher Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. Die Bezirksanwaltschaft hatte 5000 Franken Bußgeld beantragt, weil Strickers Homepage Links enthielt, die laut Anklage zu rassendiskriminierenden Texten führten. Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einreichen wird, ist noch offen.

Stricker hatte sich auf seiner ETH-Homepage kritisch über ETH-interne Beschränkungen bei der Nutzung des Internets geäußert. In diesem Zusammenhang argumentierte er, dass eine Verlinkung im Web über Zwischenschritte schnell zu verbotenen Inhalten führen könne und belegte dies unter anderem durch einen Link auf eine antirassistische Website, die wiederum auf diverse rassistische Websites verlinkt ist. Damit wollte Stricker eine hochschulinterne Anordnung kritisieren, die Links zu rassistischen und pornografischen Inhalten auf den Web-Veröffentlichungen der Hochschulangehörigen untersagt, weil dies letztlich die Meinungsfreiheit gefährde und die Freiheit der Wissenschaft einschränke.

Der Angeklagte betonte vor Gericht, dass er gegenüber Faschismus und Nationalsozialismus eine ablehnende Haltung einnehme. Er habe sich einzig gegen eine übereifrige Regulierung durch die ETH zur Wehr gesetzt, berichtet die NZZ. Die Richterin vertrat die Auffassung, dass mit einem Link "ein fremder Inhalt bereitgehalten" werde. Ein rechtsfreier Raum dürfe dabei nicht entstehen. Die Links des Angeklagten hätten jedoch nicht auf rassistische Seiten verwiesen. Dem Angeklagten könne nicht zugemutet werden, alle von den Websites aufgeführten weiterführenden Links zu überprüfen, stellte die Richterin fest. (wst)