Software-Patente: Alles bleibt, wie es ist?

Weder eine Ausweitung noch eine radikale Beschneidung der Patentierfähigkeit von Software sei gegenwärtig ratsam, so das Ergebnis einer neuen Studie des Bundeswirtschaftsministeriums.

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Von
  • Richard Sietmann

Weder eine Ausweitung noch eine radikale Beschneidung der Patentierfähigkeit von Software sei gegenwärtig ratsam, so das Ergebnis einer neuen Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Innovationsdynamik und Besonderheiten der Softwareentwicklung -- Sequenzialität (hohe Rate der Codewiederverwendung), die Nutzung von offenem Code und die Notwendigkeit der Interoperabilität -- müssen bei der Regelung der Patentierbarkeit besondere Berücksichtigung finden, so eine zentrale Feststellung einer für das BMWi erstellten Studie zur Software-Patentierung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Softwarebranche, die das Ministerium jetzt veröffentlichte. Die Leistungsfähigkeit und weitere Entfaltung der Open Source Software-Entwicklung müsse auch in Zukunft erhalten bleiben. Die 250-seitige Studie ist auf der Homepage des BMWi verfügbar.

In der Studie "Mikro- und makroökonomische Implikationen der Patentierbarkeit von Softwareinnovationen: Geistige Eigentumsrechte in der Informationstechnologie im Spannungsfeld von Wettbewerb und Innovation" hat das Karlsruher Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (FhG ISI) im Wege einer Befragung das Innovationsverhalten sowie Markt-, Wettbewerbs- und Schutzstrategien von 263 deutschen Unternehmen (einschließlich der Freien Entwickler) in den verschiedenen Bereichen der Softwarebranche unter ökonomischen Aspekten analysiert. Der Projektpartner, das Münchener Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (MPI), erstellte eine rechtsvergleichende Untersuchung im Hinblick auf die de facto-Patentierbarkeit von computerprogramm-bezogenen Erfindungen in den drei großen Rechtsräumen Deutschland/Europa, USA und Japan auf Basis der Entwicklung der jeweiligen Rechtsprechung.

Beide Institute können auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse gegenwärtig weder eine radikale Beschneidung noch eine Ausweitung der Patentierfähigkeit im Bereich der Softwareentwicklung empfehlen. Daraus folge insbesondere, dass Deutschland bzw. Europa nicht dem US-amerikanischen Modell der breiten Patentierbarkeit von Software und speziell von Geschäftsmethoden folgen sollte. Die Gutachter plädieren jedoch für eine zügige, für die Rechtssicherheit der Akteure notwendige Rechtsharmonisierung und -klarstellung im Rahmen der Europäischen Union und möglichst auch auf der Ebene der Welthandelsorganisation.

Ein weiterer Vorschlag zielt auf die Unterstützung des Wissensaufbaus über das heimische und internationale Patentsystem mit Schwerpunkt auf Softwarepatenten. Ferner ist es nach Auffassung der Gutachter erforderlich, strukturell bedingte Nachteile von kleineren und mittleren Unternehmen bei der Nutzung des Patentsystems weiter zu verringern. Dazu bedarf es einer systematischen Senkung der Kosten für die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten. Hier könne an bestehende Maßnahmen der Bundesregierung wie beispielsweise der KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angeknüpft werden.

Die Feststellungen und Empfehlungen von FhG ISI und MPI, die neben dem rechtlichen Rahmen vor allem strukturelle Veränderungen und Neuerungen zur Effizienzsteigerung der Patentprüfung und Recherchemöglichkeiten zum Gegenstand haben, sollen nun in die Diskussion über einen "europäischen Weg" in der Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen im Rahmen der Europäischen Union und der Europäischen Patentorganisation einfließen. "Die Untersuchung ist ein wichtiger Input für die Überlegungen auf europäischer Ebene", erklärte die zuständige Referatsleiterin im BMWi, Swantje Weber-Cludius, gegenüber heise online. "Es liegt jetzt in der Verantwortung der Politik, das in entsprechender Form umzusetzen".

Das Ministerium hatte den Forschungsauftrag Anfang dieses Jahres in Auftrag gegeben, um mikro- und makroökonomische Implikationen der aktuellen rechtlichen Regelungen bzw. möglicher Veränderungen analysieren zu lassen. Eine geplante Streichung des Patentierungsverbots für Computerprogramme in Artikel 52 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) war von der EPÜ-Revisionskonferenz im November 2000 mit Blick auf das von der EU-Kommission angekündigte Richtlinienvorhaben zur Harmonisierung der Patentierbarkeit von computer-bezogenen Erfindungen in der Europäischen Union zunächst ausgesetzt worden. Die Kommission will den Richtlinienvorschlag dem Vernehmen nach noch vor Ende dieses Jahres vorlegen; die nächste EPÜ-Revisionskonferenz wird im Juni 2002 stattfinden. (Richard Sietmann) / (wst)