c't 9/2023
S. 116
Wissen
EU-Gesundheitsdatenraum
Bild: Anastasia, stock.adobe.com | Bearbeitung: c’t

Daten sollen fließen

EU: Digitalisierungsschub durch gemeinsamen Gesundheitsdatenraum?

Innerhalb Europas sollen bald Patientenakten und sonstige Gesundheitsdaten über Ländergrenzen hinweg digital zugänglich sein. Die EU verspricht sich davon eine bessere medizinische Versorgung und mehr Forschung und KI-Training mit realen Daten. Doch noch sind nicht alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt.

Von Holger Bleich

Was denken Sie zum Zustand der Digitalisierung von Gesundheitsdaten? Dauerbaustelle oder doch eher Umbruch oder gar Aufbruch? Hört man sich unter Experten um, kommt ein ziemlich heterogenes Meinungsbild heraus. Längst nicht jeder beschreibt die Lage so negativ wie Karl Lauterbach. Der Bundesgesundheitsminister sieht Deutschland auf diesem Feld „um Jahrzehnte zurück“. Dies könne er nicht weiter verantworten, deshalb müsse ein „Neustart“ kommen – wieder einmal, jetzt aber wirklich.

Diesen Mitte März vorgestellten Neustart nennt die Bundesregierung „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Unter anderem sollen bis 2025 mindestens 80 Prozent der Bürger eine elektronische Patientenakte (ePA) haben, so das Ziel. Die rechtlichen Grundlagen schaffen den Plänen zufolge ein „Digitalgesetz“ und insbesondere ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ [1].

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