iX Special 2016
S. 108
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Juristische Fallstricke beim Open-Source-Einsatz im Unternehmen

Lizenzwirrwarr

Softwareentwicklung ohne Open Source ist nur noch schwer vorstellbar. Unklare Rechtsbegriffe und komplizierte Lizenzbedingungen verleiten aber zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen. Das kann gefährlich sein. Wer solche Software einsetzt, sollte sich daher mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen.

Kaum ein Programm kommt heute ohne Open-Source-Software (OSS) aus. Apps lassen sich mit diesen frei verfügbaren Komponenten schneller und günstiger entwickeln. Für viele Aufgaben bietet OSS fertige und kostenfreie Bausteine. Kein Wunder, dass sich solche Software bei Entwicklern großer Beliebtheit erfreut. Im besten Fall spart man mit ihr nicht nur Zeit und Geld, sondern erhält auch noch eine ausgereifte und stabile Komponente.

Nicht alles, was mit OSS möglich ist, ist jedoch auch rechtlich erlaubt. Wer sie bei der Softwareentwicklung verwendet, muss sicherstellen, dass alle Beteiligten die Lizenzbedingungen einhalten. Selbst Käufer von Software können betroffen sein. Ob die gekaufte Software wie geplant verwendet werden darf, hängt ebenfalls von den Lizenzbedingungen – auch der Einzelkomponenten – ab. Verstöße dagegen können zu Unterlassungsklagen führen. Im schlimmsten Fall darf ein Produkt nicht mehr wie geplant genutzt oder muss gleich ganz vom Markt genommen werden.