iX 9/2016
S. 3
Editorial
September 2016
Jürgen Seeger

Die gute Nachricht

Microsoft hat gewonnen, und das ist wirklich eine gute Nachricht. Es geht nämlich nicht um die Herrschaft auf allen Rechnern dieser Welt (das wäre keine gute Nachricht, oder?), sondern um eine langjährige juristische Auseinandersetzung.

Streitpunkt war der Umgang mit den Daten eines E-Mail-Accounts, der in einem Rechenzentrum des Unternehmens in Irland gehostet war. Die US-Regierung hatte Ende 2013 eine gerichtliche Verfügung auf Herausgabe der Daten gegen Microsoft erwirkt und sich dazu auf ein Gesetz von 1986 berufen, den Stored Communications Act, Teil des Electronic Communications Privacy Act. Danach ist jede US-Firma verpflichtet, für Strafverfahren Daten ihrer Kunden herauszugeben, und zwar, so die Auslegung der US-Regierung, auch wenn sich diese im Ausland befinden.

Dem widersprach Microsoft, gab die Daten nicht heraus und musste zunächst eine Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts hinnehmen. Nun hat ein Berufungsgericht die Sichtweise des Softwarekonzerns bestätigt und auch das Missachtungs-Urteil kassiert (Microsoft vs. United States, 2nd U.S. Circuit Court of Appeals, No. 14-2985, siehe „Alle Links“).

Das Verfahren hatte in der IT-Branche große Aufmerksamkeit erregt. Unter anderen Apple und Cisco hatten sich in öffentlichen Erklärungen auf die Seite Microsofts geschlagen. Man befürchtete eine „unhaltbare Situation“, da nach den Vorgaben des ersten Urteils alle Zusagen amerikanischer Firmen über Datenschutz auf Servern in der EU hinfällig gewesen wären. Ein Problem, auf das übrigens an dieser Stelle auch schon mehrfach hingewiesen wurde.

Erst mit diesem Urteil ist zumindest juristisch sichergestellt, dass Daten, die in den europäischen Rechenzentren von US-Firmen lagern, nicht doch ihren Weg in die USA finden. Inwieweit man sich darauf verlassen möchte, dass auch informellem Druck abseits des Rechtswegs standgehalten wird, bleibt der Einschätzung des Einzelnen überlassen.

Unterschrift Jürgen Seeger Jürgen Seeger