iX 10/2023
S. 101
Markt + Trends
Nachhaltige Digitalisierung

Nachhaltige Digitalisierung: Grundprinzip Nr. 2 – Grundrechtsorientierung

Grundrechte sind Rechte, die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise schützen sollen. Zu den Grundrechten zählen die Menschenwürde – oder auch Freiheitsrechte wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Von Manuel Atug und Caroline Krohn

Ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung klingt zunächst abstrakt, ist aber gerade im Zeitalter der Digitalisierung von besonderem Belang: Über die Entstehung und die Verwendung von Informationen über einen Menschen soll der betroffene Mensch selbst bestimmen können. Der Grund dafür ist, dass ein Mensch frei agieren können muss. Ein Grundrecht, das gefährdet ist, wenn Institutionen mehr über einen Menschen wissen als der Mensch selbst. Freiheit bedeutet insofern, die eigene Handlung nicht beschnitten zu wissen. Verfügt eine Institution über genug Informationen über einen Menschen, dann ist es ihr nämlich möglich, das Verhalten eines Menschen zu manipulieren. Dieses Verfahren nennt man „Nudging“, also „Anstupsen“. Und es ist im politischen und wirtschaftlichen Marketing äußerst populär. Das europäische und das deutsche Datenschutzrecht halten diese Praxis aus guten Gründen stetig in Schach.

Wenn Nachhaltige Digitalisierung dafür einsteht, dass Menschen in ihrer Freiheit und Unversehrtheit unangetastet bleiben, dann liegt es nahe, Datenschutz ins Zentrum dieses Konzeptes zu stellen.

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