iX 10/2023
S. 94
Report
Recht

Der EU Data Governance Act im Überblick

Für die Nutzung von Daten in der digitalen Transformation sollen künftig Datenvermittlungsdienste und datenverteilende Organisationen sorgen. Die EU betritt einmal mehr Neuland.

Von Tobias Haar

Der Data Governance Act (DGA) wird am 24. September 2023 wirksam. Er dient kurz zusammengefasst der Förderung des EU-weiten Datenaustauschs und wird auf Deutsch mitunter etwas unbeholfen als „Europäisches Daten-Governance-Gesetz“ bezeichnet. Laut Europäischem Parlament geht es zudem darum, „Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu stärken, neue EU-Regeln für die Neutralität von Datenmarktplätzen zu schaffen und die Wiederverwendung bestimmter Daten im Besitz des öffentlichen Sektors zu erleichtern“, so Erwägungsgrund 5 des DGA. Zuvor galt eine 15-monatige Übergangsfrist seit Inkrafttreten des DGA durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im Juni 2022.

Der DGA soll dem Umstand Rechnung tragen, dass der Zugang zu großen Mengen von Daten eine zentrale Rolle für die digitale Transformation spielt. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich hierbei um personenbezogene, nicht personenbezogene oder anderweitig klassifizierte Daten handelt. Zum Vorteil des europäischen Binnenmarktes soll mit dem DGA also ein Rechtsrahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten geschaffen werden. Dabei sollen nach dem Erwägungsgrund 2 des DGA „die Neutralität des Datenzugangs sowie die Datenübertragbarkeit und die Interoperabilität von Daten sichergestellt […] und Lock-in-Effekte vermieden werden“.

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