iX Special 2023
S. 132
Recht und Gesellschaft
Urheberrecht

Kampf um das Urheberrecht

Noch ist unklar, wie das Urheberrecht künftig mit KI-generierten Werken umgehen wird. Zu KI-generiertem Content, aber auch zu Prompts und den Modellen selbst sind aus juristischer Sicht viele Fragen offen. Ein Abriss zur aktuellen Lage.

Von Dr. Till Jaeger

Das U. S. Copyright Office (USCO) hat im September 2022 die Graphic Novel „Zarya Of The Dawn“ für die Künstlerin und KI-Forscherin Kris(tina) Kashtanova registriert. Die Bildergeschichte wurde teilweise mithilfe des Machine-Learning-Modells Midjourney produziert und ist damit der erste öffentlich bekannt gewordene Fall, in dem KI-Kunst explizit Urheberrechtsschutz zugestanden wurde. Zwar ist eine Registrierung beim U. S. Copyright Office keine Voraussetzung für diesen Schutz, aber sie bringt praktische Vorteile wie einen Anscheinsbeweis für die Schutzfähigkeit vor Gericht und ist Voraussetzung für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen in den USA.

Kashtanova hat mit den Onlineberichten zu der Registrierung erhebliche Aufmerksamkeit erregt, die wiederum das U. S. Copyright Office zu einer Überprüfung der Entscheidung bewogen hat. Denn urheberrechtlicher Schutz setzt in den USA, wie auch in Deutschland, ein von einem Menschen geschaffenes Werk voraus. In den Worten des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG): eine „persönliche geistige Schöpfung“ (§ 2 Abs. 2 UrhG).

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