Verfahren gegen Vodafone: Zehntausende beteiligen sich an Sammelklage

Die Klage richtet sich gegen einseitige Preiserhöhungen für Internet- und Telefonanschlüsse. Betroffene könnten ihr Geld zurückbekommen.

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(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Knobloch

Mehr als 40.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich binnen einer Woche beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz eingetragen, um an einer Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone teilzunehmen. Das berichtete das Handelsblatt am Montag mit Berufung auf die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Angaben stammen vom 30. April. Mittlerweile dürfte die Zahl höher liegen und auch noch weiter steigen, da Eintragungen in das Klageregister weiterhin möglich sind.

Seit dem 24. April können sich Vodafone-Kundinnen und -Kunden, die mit der Preiserhöhung für ihren Internet- und Telefonanschluss im vorigen Jahr nicht einverstanden sind, an der Sammelklage beteiligen. Der Verband hatte die Klage im November beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht. Anlass dafür sind Preiserhöhungen durch Vodafone für die Internet-Anschlüsse von Bestandskundinnen und -kunden in Deutschland. Der vzbv hält die einseitigen Preissteigerungen für unrechtmäßig und will erreichen, dass Vodafone entweder Schadenersatz zahlen oder die Differenz zwischen den alten und neuen Preisen zurückerstatten muss. Betroffen sind rund zehn Millionen Kundinnen und Kunden. Sie zahlen für ihr Festnetz-Internet fünf Euro mehr pro Monat.

Der Mobilfunkkonzern begründete die Preisanhebungen mit höheren Energie- und Materialkosten. Auch hätten zahlreiche deutsche Unternehmen inflationsbedingt die Preise erhöht, so ein Vodafone-Sprecher. In der Regel setzen Dienstleister höhere Preise über neue Vertragsabschlüsse, also bei Neukundinnen und -kunden, durch. Dass Vodafone auch Bestandskundinnenen und -kunden belangt, wird vom vzbv kritisch gesehen. Das Verfahren gegen Vodafone könnte eine gewisse Signalwirkung haben.

Es ist einer der ersten Fälle auf einer neuen gesetzlichen Grundlage. Bislang konnten Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Vertragsverhältnis mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage versuchen, zuviel gezahltes Geld zurückzubekommen. Das allerdings konnte sehr mühsam sein, denn selbst ein positives Urteil bedeutete noch keine Rückzahlung. Mit dem Instrument der Sammelklage verbessert sich die Position der Betroffenen. Nach einem Urteil im Sinne der Klägerinnen und Kläger bestellt das Gericht einen sogenannten Sachwalter, der von dem unterlegenen Unternehmen Geld erhält. Er prüft die Ansprüche und überweist Betroffenen dann einen Betrag. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also nicht mehr selbst die Konfrontation mit ihrem Anbieter suchen. Das macht es deutlich einfacher als früher.

(akn)