iX 1/2016
S. 96
Report
Recht
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Neue Regelungen zur Altgeräteentsorgung

Alles Schrott

Deutschland hat die Verpflichtung zur Rücknahme und ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten neu geregelt. Insbesondere auf Onlinehändler und größere Einzelhändler kommen weitreichende Aufgaben zu.

Ab sofort gilt in Deutschland ein neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG. Der formale Titel der gesetzlichen Regelung weist darauf hin, worum es bei diesem Gesetz im Detail geht: „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“. Einzelne Vorschriften treten erst Anfang 2016 in Kraft, um den betroffenen Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Umsetzung zu geben.

§ 1 des ElektroG legt die Ziele des Gesetzes noch etwas klarer dar: „Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll das Gesetz das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.“ Was das im Einzelnen bedeutet, regeln 45 weitere Paragrafen und insgesamt sechs Anlagen.