iX 11/2023
S. 40
Markt + Trends
Nachhaltige Digitalisierung

Nachhaltige Digitalisierung: Grundprinzip Nr. 3 – Rechtskonformität & -durchsetzung

Rechtskonformität steht bei den meisten Digitalisierungsprojekten nicht im Vordergrund; wichtiger sind die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Das kann sich rächen.

Von Caroline Krohn und Manuel Atug

Der Begriff „Konformität“ bedeutet Übereinstimmung. Wer sich rechtskonform verhält, erkennt einen Gesetzesrahmen an und fügt sich diesem. Eine Rechtsnorm, also der gewünschte oder durchgesetzte Standard, signalisiert, was gesellschaftlich akzeptabel ist und was nicht.

In der IT und in der Softwareentwicklung ist diese Dynamik bekannt: Funktionen, Anwendungen, Sprachen – alles folgt einem festgelegten Regelsatz. Wird ihm nicht entsprochen, gelingt das Vorhaben nicht. Um eine Funktion oder ein Produkt erfolgreich entwickeln zu können, muss die Vorgabe angewandt werden – und das Regelwerk anerkannt.

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