iX 7/2023
S. 86
Report
DSGVO

DSGVO-Verstoß: Rekordstrafe gegen Meta

Lange Zeit fiel die irische Datenschutzbehörde dadurch auf, dass sie geringe oder gar keine Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO verhängte. Ausgerechnet sie belegt nun den Facebook-Konzern mit einer Rekordstrafe.

Von Timo Busch

Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfte bei vielen in der EU ansässigen Konzernen für gewisses Unbehagen sorgen. Die Norm bietet den europäischen Aufsichtsbehörden die rechtliche Grundlage, bei Verstößen gegen die DSGVO „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Bußgelder verhängen zu können.

Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 hat sich im Laufe der Zeit ein gewisses Bild über die Höhe der verhängten Bußgelder herauskristallisiert. Dabei gehen die einzelnen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zumindest oberflächlich betrachtet keineswegs kongruent vor, da sie in den verschiedenen Staaten mit grundsätzlich unterschiedlichen Gegebenheiten konfrontiert sind.

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