iX 2/2024
S. 44
Titel
Nachhaltigkeit

Die ESG-Berichtspflichten kommen

Auf viele mittelständische Unternehmen kommen 2024 und 2025 die neuen nicht finanziellen Berichtspflichten zu den Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen des eigenen Wirtschaftens zu, kurz: ein verpflichtendes ESG-Reporting. Ein Überblick.

Von Dr. Alexander Schatten

ESG (Environmental, Social, Governance) steht für die drei Säulen der Nachhaltigkeit in der Geschäftswelt, die für Unternehmen immer wesentlicher werden. Dabei umfasst Environmental alle Umweltthemen, vom Klimawandel über den Verlust der biologischen Vielfalt bis hin zur Plastikverschmutzung. Social beinhaltet alle soziale Themen – von der Vielfalt und Gleichberechtigung bis zu Lohngerechtigkeit, Menschenrechten und der Verhinderung von Sklaverei in den Lieferketten. Governance bestimmt, wie Nachhaltigkeit in den Unternehmen gehandhabt und gemanagt wird. Dies inkludiert alle Prozesse, Softwaresysteme und andere Ressourcen, die die Umsetzung im Unternehmen oder in der Organisation sicherstellen sollen.

Häufig wird der Begriff ESG als Synonym für Nachhaltigkeit verwendet. In der Unternehmenspraxis bedeuten beide Begriffe im Allgemeinen auch dasselbe. Der Begriff Nachhaltigkeit, am bekanntesten durch den Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1987, hat allerdings einen breiteren Anwendungsbereich und geht über die Rolle von Unternehmen weit hinaus (siehe ix.de/zwqd). Eines der bekanntesten Rahmenkonzepte, das Nachhaltigkeit in einer breiteren globalen Anwendung umfasst, ist die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), die 2015 von den UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurden. Bis 2030 wollen sie globale Ziele wie die Beendigung von Armut und Hunger, die Verwirklichung von Frieden und Geschlechterparität sowie die Bekämpfung des Klimawandels erreichen.

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