iX 3/2024
S. 49
Markt + Trends
Retrospektive

Vor 10 Jahren: Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Dass Abhängigkeiten und ethische Grundsätze schmerzhafte Auswirkungen auf die Lieferketten haben können, diskutierte iX 3/2014 bereits im Editorial. Eine Chance, sich für das Einhalten von Menschen- und Freiheitsrechte in Lieferketten stark zu machen, hat die FDP dabei jüngst in den Sand gesetzt.

Seit 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, das seit 2024 auch für Betriebe mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland gilt. Es hat seinen Ursprung in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Jahre 2011 verabschiedet wurden. Aus dieser unverbindlichen Erklärung entstand 2016 der „Nationale Aktionsplan Wirtschafts- und Menschenrechte“, der das Ziel eines Lieferkettengesetzes definierte. Der Schutz der Umwelt, der Menschen- und Kinderrechte sollte in globalen Lieferketten eingehalten werden. Nach ersten Untersuchungen soll die Beachtung der Sorgfaltspflicht dazu geführt haben, dass die Textilarbeitergewerkschaft von Bangladesch gegen deutsche Textilunternehmen klagte.

Auch für Elektroniklieferketten gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Im Vergleich zur Textilproduktion sind Dutzende von Produktionslinien betroffen, angefangen beim Coltanabbau durch Kinderarbeit im Kongo. Zudem ist die Einhaltung der Menschenrechte ein sehr umstrittenes Thema, man denke nur an Lieferungen aus China. Bluewashing ist an der Tagesordnung, so die zuständige Zertifizierungsstelle TCO. Vor 10 Jahren formulierte Redakteur Moritz Förster in der iX 4/2014 das Problem schon im Titel seines Editorials: „Alle Wege der IT führen nach Peking“. Sein Kommentar endete mit einer Utopie: „Auf Schachteln und Kartons pappen bereits einige Logos: für ungefährliches Plastik, Energieverbrauch, Bio und Windows. Bloß eines für Freiheit und Demokratie fehlt ausgerechnet – dabei konstituiert dieser Anspruch uns doch am stärksten. Kein Pranger, sondern eine Auszeichnung, für die sich Unternehmen erst qualifizieren müssen: Proudly made in the free world.“

Kommentieren