Digitalrecht für Unternehmen: NFTs rechtssicher handeln

Geschäftsmodelle mit NFTs sind juristisch herausfordernd. Dadurch ergeben sich etliche neue Rechtsfragen, auch über das Urheber- oder Steuerrecht hinaus.

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Lesezeit: 18 Min.
Von
  • Tobias Haar
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Mercedes-Benz will mit NFTs physische und digitale Produkte miteinander verschmelzen. Im ersten Quartal 2021 wurden mit NFTs zehn Prozent des weltweiten Umsatzes auf dem Kunstmarkt erzielt. Daneben gibt es kommerziell erfolgreiche Projekte wie den Bored Ape Yacht Club, die CryptoPunks oder die CryptoKitties. Einen Boom verzeichnen auch Crypto- und NFT-Games, NFT-Auktionshäuser und NFT-Plattformen.

Bei diesen Beispielen handelt es sich um die Anwendungsgebiete für NFTs, die derzeit in aller Munde sind und insbesondere im Jahr 2021 für Schlagzeilen sorgten. Mit NFTs lassen sich aber auch andere Geschäftsmodelle umsetzen oder ergänzen: Herkunftsnachweise für Produkte einschließlich der Lieferketten, digitale Identitäten, elektronische Gesundheitsakten, Grundbuchfunktionen, Speichern von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, das Verwalten von Eintrittskarten oder Emissionszertifikatshandel.

Bei NFTs handelt es sich vereinfacht gesagt um einen Datenbankeintrag auf einer Blockchain. Die Token entstehen durch das erstmalige Veröffentlichen der Verknüpfung des NFT-Datensatzes mit einer bestehenden Blockchain, dem Minting. Den Inhalt des Datenbankeintrages legt der Ersteller eines NFT frei fest. Der Eintrag in einer Blockchain mit den im NFT hinterlegten Informationen ist allerdings einzigartig und nicht austauschbar mit anderen NFTs – er ist damit im Gegensatz zu beispielsweise Kryptowährungen non-fungibel.