"Explorer"-Streit: Einstweilige Verfügung gegen c't

In der Auseinandersetzung um die angebliche Verletzung ihrer Marke "Explorer" durch c't hat die Ratinger Firma Symicron eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Von
  • Christian Persson

In der Auseinandersetzung um die angebliche Verletzung ihrer Marke "Explorer" durch c't hat die Ratinger Firma Symicron beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach ist es dem Verlag Heinz Heise künftig untersagt, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM als Beilage zur Zeitschrift zu benutzen".

Die beiden Freeware-Systemtools mit diesen Namen befinden sich unter mehr als 350 Programmen auf der "c't-Shareware-Kollektion 2/2000", die der c't-Ausgabe 14/00 beiliegt. Da die Auflage längst in vollem Umfang ausgeliefert ist – am Montag erscheint bereits die Ausgabe 15/00 –, hat die einstweilige Verfügung, die am heutigen Freitag, 14. Juli, zugestellt wurde, kaum Auswirkungen: Lediglich bei nachträglichen Einzelbestellungen darf der Verlag die CD-ROM bis zur rechtlichen Klärung nicht mitliefern.

Die noch im Einzelhandel befindlichen Exemplare der c't-Ausgabe 14/00 können jedoch ohne Störung weiter verkauft werden. Die Drohung, serienweise Abmahnungen an Zeitschrifteneinzelhändler zu versenden, mit der die Zahlung einer unverhältnismäßig hohen Lizenzgebühr erzwungen werden sollte, hatte der Verlag seinerseits im Vorfeld durch eine gerichtliche Verfügung abgewehrt. Gegen die einstweilige Verfügung der Firma Symicron, die bereits erwartet worden war, hat Heise umgehend Widerspruch eingelegt. Nun muss das Landgericht Köln eine mündliche Verhandlung anberaumen, in der die Argumente beider Seiten zur Sprache kommen werden.

Unterdessen geht die c't-Redaktion dem Verdacht nach, dass es sich bei den "Explorer"-Abmahnaktionen – ähnlich wie es beim Fall "Webspace" in der richterlichen Beurteilung heißt – um eine "Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" handeln könnte. Die Redaktion bittet daher Betroffene, die in Sachen "Explorer" abgemahnt worden sind, um eine Mitteilung per Fax (0511/5352-417), per Brief (c't-Redaktion, Postfach 610407, 30604 Hannover) oder per E-Mail an die eigens eingerichtete Adresse abmahn-ex@heise.de. c't sichert zu, ohne ausdrückliche Zustimmung keine Namen zu veröffentlichen. (cp)