Jahrelange Datenschutzverletzung: Telekom Austria drohen 218 Euro Strafe

Seite 2: EU-Verordnung bringt echte Sanktionen - ab Mai

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Die Datenschutzbehörde, bei der Scheuchers Anzeige eingegangen ist, kann übrigens gar keine Strafe verhängen. Sie darf ermitteln und die Herstellung eines rechtskonformen Zustands auftragen. Für ein Verwaltungsstrafverfahren wäre eine Anzeige beim Fernmeldebüro erforderlich. Ob dieses aber ein Verfahren führt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wird wohl nie bekannt werden. Das unterliegt nämlich dem Amtsgeheimnis, das beim Fernmeldebüro erfahrungsgemäß gut gehütet wird.

Theoretisch könnte die Regulierungsbehörde RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) eine Gesetzesübertretung formal feststellen. Das ist aber sanktionslos. Erst beim nächsten Zuwiderhandeln könnten dann bis zu 8.000 Euro Geldbuße anfallen.

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Am 25. Mai ändert sich die Rechtslage. Dann tritt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft und die Datenschutzbehörde erhält Strafkompetenz. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Datenminimierung verschärft. "Ein derartiger Verstoß gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung könnte dann mit einer Geldbuße von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des weltweit erzielten Konzern-Jahresumsatzes bestraft werden", verdeutlicht Anwalt Anderl.