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Landgericht Köln bestätigt "Explorer"-Verfügung gegen Heise

Christian Persson

Im Streit um die Nutzung des Begriffs "Explorer" hat das Landgericht Köln in seine einstweilige Verfügung gegen den Verlag Heinz Heise bestätigt.

Im Streit um die Nutzung des Begriffs "Explorer" hat das Landgericht Köln in einem soeben verkündeten Urteil seine einstweilige Verfügung gegen den Verlag Heinz Heise bestätigt. Die Verfügung, die es dem Verlag Heinz Heise untersagt, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM als Beilage zur Zeitschrift zu benutzen", hatte die Ratinger Firma Symicron wegen einer angeblichen Verletzung ihrer Marke "Explorer" durch c't im Juli erwirkt [1].

Gegen das wenig überraschende Urteil des Kölner Landgerichts wird der Verlag unverzüglich Berufung einlegen und geht insbesondere im Licht der jüngst in Düsseldorf getroffenen "Explorer"-Entscheidung [2] davon aus, in der nächsten Instanz bessere Erfolgsaussichten zu haben. Außerdem hat der Verlag Heinz Heise unterdessen beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der umstrittenen Marke "Explorer" beantragt. (cp [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-27633

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Explorer-Streit-Einstweilige-Verfuegung-gegen-c-t-30900.html
[2] https://www.heise.de/news/Stefan-Muenz-gewinnt-Explorer-Prozess-25790.html
[3] mailto:cp@ct.de