Verhandlungen über Urheberrechtspauschale gescheitert

Keine Einigung gab es zwischen Bitkom und Verwertungsgesellschaften über den Übergang von Urheberrechtspauschalen zu individuellen Abrechnungen bei digitalen Geräten.

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Im andauernden Streit um das Zahlen von Urheberrechtsabgaben für PCs und andere elektronische Geräte wie CD-Brenner ist wieder einmal eine mögliche Einigung gescheitert: Die Vermittlungsversuche der Bundesjustizministerin im Streit zwischen den Verwertungsgesellschaften und dem IT-Branchenverband Bitkom über Pauschalvergütungen haben ein "vorläufiges Ende" gefunden.

Laut Maritta Strasser, Sprecherin des Ministeriums, hätten sich die Vorstellungen der Streitparteien zur Höhe der Gerätevergütungen wesentlich angenähert; um welche Summe es dabei ging, dazu äußerten sich bislang weder das Ministerium noch die Kontrahenten. Im Verlauf der Verhandlungen standen beispielsweise bis zu 59 Mark pro PC zur Debatte.

Keine Einigung konnte aber laut Justizministerium in der Frage der "Weichenstellung weg von der pauschalen Vergütung hin zu einem funktionierenden System der individuellen Abrechnung erzielt werden". Dem Verband Bitkom gingen die gefundenen Formulierungen nicht weit genug, heißt es weiter vom Justizministerium. Der Verband wollte das künftige Urheberrecht verbindlich festgeschrieben haben; anscheind war der Bitkom darauf aus, in eine Einigung den definitiven Übergang zur individuellen Abrechnung von Urheberrechten aufzunehmen. Laut Strasser konnten sich in diesem Punkt die Parteien nicht einigen; daher habe die Bundesministerin Herta Däubler-Gmelin die Mediation beendet.

Der Bitkom wollte noch keine offizielle Stellungnahme abgeben.

Für die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst) vertritt, ist der Fall klar: Der Bitkom habe die Bundesjustizministerin und die Urheber durch Ablehnung des Mediationsvorschlages "brüskiert", heißt es in einer Stellungnahme. Das für kommenden Montag bei der Bundesjustizministerin anberaumte dritte Spitzengespräch sei von Bitkom einseitig abgesagt worden. Trotz "weit gehendem Entgegenkommen der Verwertungsgesellschaften" habe kein Kompromiss gefunden werden können, da sich Bitkom grundsätzlich gegen die gesetzliche Regelung der Abgeltung der Urheberrechte durch pauschale Vergütung sperre, meint die ZPÜ. Nun appellieren die Verwertungsgesellschaften an den Gesetzgeber, die Rechtslage klarzustellen. Das Recht auf privates Kopieren dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Reinhold Kreile, nannte das Scheitern der Gespräche ein "Armutszeugnis für das Rechtsverständnis der Industrievertreter". Es zeige, dass die "Gegenseite offensichtlich nicht bereit ist, die seit 1965 geltende Rechtslage zu akzeptieren". Statt dessen versuche sie, "die Kreativen um den gerechten Lohn für ihre Arbeit zu bringen".

Die Unternehmen der Informationswirtschaft, die in dem Verband Bitkom organisiert sind, und die Verwertungsgesellschaften streiten sich seit einiger Zeit über die Zahlung von urheberrechtlichen Vergütungen für digitale Kopien bei CD-Brennern, Druckern und PCs. Die Bundesjustizministerin hatte voriges Jahr auf Bitten der Streitparteien die Vermittlerrolle eingenommen, und später abgegeben, als die Gespräche festgefahren waren. Im November gab sie der Bitte der Streithähne erneut nach und vermittelte noch einmal.

Siehe dazu auch: Verhärtete Fronten zwischen IT-Branche und Verwertungsgesellschaften mit der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahme des Bitkom. (anw)