WIPO-Konvention kann im Frühjahr in Kraft treten

Mit Gabun hat der 30. Staat die Urheberrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Damit kann sie in Kraft treten.

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Die Urheberrechtskonvention der Vereinten Nationen kann im kommenden März in Kraft treten. Mit Gabun hat sie der 30. Staat ratifiziert; damit haben genügend UNO-Mitglieder dem WIPO-Vertrag zugestimmt. Darunter sind die USA und Japan, aber nicht die Staaten der Europäischen Union. Der EU-Ministerrat für Binnenmarktfragen hat zwar im vorigen Jahr die Konvention genehmigt, jetzt müssen aber noch die Mitgliedsstaaten ratifzieren. Bereits im April 2001 traten für Europa eigene Copyright-Richtlinien in Kraft, die von den Einzelstaaten innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden müssen.

Der WIPO-Vertrag, der vor fünf Jahren vorgelegt wurde, strebt ein weltweit einheitliches Urheberrecht für Inhalte im Internet an. Digitalisiertes geistiges Eigentum soll besser geschützt werden. Dazu zählen unter anderem Computerprogramme, literarische Werke und Musikstücke. Jay Berman, Vorsitzender vom Verband der Musikverleger IPFI, begrüßt die Entwicklung. Die 30 Staaten würden mit ihrer Zustimmung dafür sorgen, dass sich die Musikindustrie und andere kreative Bereiche in der digitalen Welt besser entfalten können. (anw)