.biz-Domains noch bis zum 21. September

Die Frist für Vormerkungen von .biz-Domains ist vom 17. auf den 21. September verschoben worden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Wer in der ersten Runde im Run um die neue .biz-Domain dabei sein will, hat Glück gehabt. Das für die Registrierung zuständige Konsortium Neulevel hat die Frist für die Vormerkung von .biz-Domains verschoben. Bis zum 21. haben Interessenten nun noch Zeit, über einen der rund 80 Registrare eine .biz-Adresse bestellen zu können. Ab 1. Oktober sollen die biz-Adressen im Web erreichbar sein.

Die biz-Domain ist eine von sieben neuen Top-Level-Domains, die die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ICANN im vergangenen Jahr zugelassen hat. In erster Linie ist sie für geschäftliche Auftritte bestimmt, allerdings können neben Unternehmen auch Einzelpersonen registrieren, die die Domain für Geschäftszwecke nutzen möchten. Eine scharfe Abgrenzung von Business und Privatnutzung wird nicht einfach und laut Aussage von Neulevel CEO Doug Armentrout auch nicht im Einzelnen geprüft.

Bis zum 21. September können die bei Neulevel akkreditierten Domainregistrare, darunter ist auch eine Handvoll deutscher Anbieter wie Schlund und Parnter, Domaininfo, Computerservice Langenbach und die Mitglieder des Council of Registrars (CORE), die Voranmeldungen bei Neulevel einreichen. Die Kosten für eine Anmeldung betragen 2 US-Dollar. Die Registrierkosten variieren je nach Anbieter und starten bei etwa 20 Euro für die ersten zwei Jahre. Auch Neulevel-Investor Melbourne IT ist gleichzeitig Domainanbieter, ebenso wie Ex-Monopolist Network Solutions.

Am 25. September beginnt Neulevel mit der "Auslosung" der Gewinner aus der erstellten Anmeldedatenbank. Vorher werden noch diejenigen Kunden benachrichtigt, für deren Wunschdomain es einen IP-Eintrag bei Neulevel gibt. Bis zum 8. August konnten Markeninhaber sich gegen eine Gebühr von 90 US-Dollar in die IP-Claim-Datenbank eintragen lassen. Kritik an dem Verfahren hatte es vor allem deshalb gegeben, weil mit dem keineswegs kostengünstigen IP-Claim noch kein Recht auf die Domain verbunden ist.

Im Gegenteil: auch wenn ein heute eingereichter Registrierwunsch mit einer gemeldeten Markeneintragung kollidiert, teilt Neulevel dies zwar dem potenziellen Kunden mit, stoppt aber keinesfalls die Registrierung. Darum müssen sich die Markeninhaber nach der Aufschaltung der biz-Domains am 1. Oktober – ab dann ist das Whois verfügbar – in einem weiteren Schiedsverfahren selbst kümmern.

Neulevels CEO ist davon überzeugt, dass man mit der gewählten Start-up-Prozedur optimale Fairness erreicht hat, auch unter dem Gesichtspunkt, dass es viele Markenrechtsinhaber für ein und denselben Namen – wie etwa United – geben kann.

Anderer Ansicht ist dagegen unter anderem der Online-Medienversand Amazon, der eine Klage wegen des Verdachtes auf illegales Glückspiel gegen Neulevel und ICANN eingereicht hat. "Die Klage ist unhaltbar und wird keinen Einfluß auf den Start von .biz haben", sagte dazu Armentrout. (Monika Ermert) (chk)