Initiative D21 kritisiert geplante Lauschverordnung

Vor Verabschiedung der neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung sollte auch die Effizienz der bisherigen "4000 Überwachungen pro Tag" überprüft werden.

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Von
  • Dorothee Wiegand

Die Initiative D21hat sich in einer offiziellen Stellungnahme kritisch zu geplanten Änderungen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) geäußert. Der Verordnungsentwurf sieht vor, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für die Telefonüberwachung auf die Überwachung von Internetseiten, E-Mails und Mailboxen auszudehnen. Internetprovider müssten bei der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett in Zukunft genauso wie Telcos Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die "Bedarfsträger" übermitteln. Die geforderten Massnahmen werden nun von der Initiative D21 als "untauglich und unverhältnismäßig" abgelehnt.

Der durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf soll die Fernmelde-Überwachungs-Verordnung vom 18. 5. 1995 ablösen. Auf deren Grundlage findet zurzeit die Telefonüberwachung statt – mit deutlich zunehmender Tendenz . Für Ermittlungen von Polizei und Justiz fordert der Entwurf nun auch Überwachungszugänge zum Internet und zuMailservern. In einer Begründung des BMWi zu diesem Entwurf heißt es: "Das Inkrafttreten der TKÜV duldet keinen Aufschub."

Die Initiative D21 fordert dagegen, das Eilverfahren zum Inkrafttreten der TKÜV zu stoppen. Eine Neuregelung der Überwachungsrichtlinien sollte nach Ansicht der Initiative im Einvernehmen mit Wirtschaftsunternehmen und Verbrauchern zu Stande kommen. Es fehle weniger an gesetzlichen Bestimmungen als an der nötigen Ausstattung: "Die Überwachungspläne der Regierung machen das Internet nicht sicherer", schreibt die Initiative. Polizeieinrichtungen müssten PCs und Internetzugänge erhalten, um kriminelle Internetinhalte aufspüren zu können. "Dafür braucht es keine aufwendige Überwachungstechnik, unter deren Folgen alle Anwender leiden müssen", betonte Joachim Riess von DaimlerChrysler, Mitglied der D21-Arbeitsgruppe "Ordnungsrahmen". Die Verpflichtung, teure Überwachungseinrichtungen bereitzustellen, könne dazu führen, dass Serviceprovider in das nicht regulierte Ausland abwandern.

Scharf kritisiert wird von D21, dass die "Effizienz der Überwachungsmaßnahmen für Ermittlungsergebnisse" in Deutschland "bei rund 4000 Überwachungen pro Tag bislang keinerlei Erfolgskontrolle" unterliege. Das Justizministerium habe deshalb eine Untersuchung zu der Frage der Effizienz von Überwachungsmaßnahmen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nach Ansicht der Initiative abgewartet und in die Überarbeitung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung einbezogen werden sollten.

Auch der Branchenverband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatten sich bereits ablehnend zum Entwurf der TKÜV geäußert. Die branchenübergreifende Initiative D21 wurde im Juli 1999 als gemeinnütziger Verein gegründet . Zielsetzung der mehr als 200 Mitgliedsfirmen, Förderer, Partner und Beiratsmitglieder ist es, die Entwicklung Deutschlands von der Industrie- zur Informationsgesellschaft zu beschleunigen. (dwi)