Internet-Beauftragte der CDU kritisiert Überwachungspläne

Die CDU-Internet-Beauftragte Martina Krogmann sieht "erheblichen Nachbesserungsbedarf" bei den Vorstellungen der eigenen Partei.

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Die vom CDU-Bundesvorstand in den "Leitlinien zur inneren Sicherheit" vorgeschlagene Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolger zur Überwachung der Telekommunikation und zur Beschlagnahmung von Computern trifft auch auf Kritik in der eigenen Partei (siehe Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen dürfen). Die Internet-Beauftragte Martina Krogmann sieht "erheblichen Nachbesserungsbedarf" an dem Papier. Die Bestimmungen seien nicht mit dem Internet vereinbar, in dem das "Konzept des Schutzmanns an jeder Ecke" nicht funktioniere.

Krogmann kritisiert vor allem, dass die Forderungen noch weit über die von der Bundesregierung geplante Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) hinausgehen. Die hatte Krogmann bereits im April als "sachlich verfehlt" und "unverhältnismäßig" bezeichnet (siehe CDU: Abhörpläne der Regierung jenseits der Realität).

"Bauchschmerzen" verspürt auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll aufgrund der jüngsten Forderungen. Unter anderem sollen "Computer ohne Heranziehung von Staatsanwälten und Richtern" durchsucht werden dürfen: "Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der Praxis" weist der Liberale daraufhin, dass "zur Sicherung der Rechte unserer Bürger auch die Besinnung auf rechtsstaatliche Standards gehört". Die gesetzlichen Kontrollmechanismen – wie etwa die Prüfung einer Durchsuchungs- und Abhöraktion durch die Justiz – müssten daher auch beim erforderlichen Vorgehen gegen die Computerkriminalität sowie bei Überwachungsmaßnahmen im Internet greifen.

Mehr in Telepolis: CDU-Leitlinien zur inneren Sicherheit in der Schusslinie. (Stefan Krempl) / (fr)