Gericht verordnet Internet-Verwaltung mehr Transparenz

Die Internet-Regulierer und DNS-Aufseher der ICANN mussten vor Gericht eine Schlappe einstecken: ICANN-Direktoren müssen volle Einsicht in interne Dokumente bekommen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Internet-Regulierer und DNS-Aufseher der ICANN, gerade mit einem großen Reformprojekt angetreten, mussten vor Gericht eine Schlappe einstecken. Karl Auerbach, Mitglied im Direktorium der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers und in diesen Posten von Internet-Nutzern in den USA gewählt, erzwang vor einem kalifornischen Gericht, dass ICANN ihm Einsicht in die Geschäftsbücher, interne Dokumente und Verträge geben muss. Auerbach, der den ICANN-Oberen schon öfter durch kritische Äußerungen aufgefallen war, hatte die Klage im März eingereicht.

Die ICANN wollte in einem ICANN Procedures Concerning Director Inspection or Records and Properties genannten Dokument festlegen, dass die Einsichtnahme von Direktoren vom ICANN-CEO nach Maßgabe von Vertraulichkeit, Privatsphäre oder getroffener Vereinbarungen beschränkt werden könne. Dies sei nicht statthaft, erklärte das Gericht in seiner Entscheidung, da die Direktoriumsmitglieder nach kalifornischem Recht jederzeit alle Bücher und Dokumente der Organisation einsehen dürften, bei der sie Direktor seien. Allerdings müssten die Direktoren auch möglicherweise mit den Dokumenten verbundene Vertraulichkeitsvereinbarungen einhalten.

Die ICANN war natürlich mit der Entscheidung nicht einverstanden. Man werde anhand der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob man in die Berufung gehe, erklärte die Organisation, die sowohl in der Öffentlichkeit als auch im US-Senat unter anderem wegen ihrer byzantinischen, recht undurchsichtigen Entscheidungsstrukturen und oft als konfus bezeichneten Politik bei der DNS-Verwaltung immer wieder unter Beschuss gerät. Gerade Auerbach hatte sich immer wieder mit entsprechender Kritik an die Öffentlichkeit gewandt und eine Reform der ICANN angemahnt -- dies sei nun aber kein Grund, ihm als ICANN-Direktor Einblick in interne Dokumente zu verwehren, kommentierten die Anwälte der Electronic Frontier Foundation (EFF), die Auerbach im Prozess gegen die ICANN unterstützten.

Die ICANN selbst gibt sich gelassen: Die Entscheidung habe praktisch keine Auswirkungen, da auch das Gericht eine Prozedur festgelegt habe, mit der entschieden werden soll, in welchem Ausmaß interne Dokumente durch Auerbach veröffentlicht werden dürfen. Dies sei letztlich nichts anderes als die Vorgehensweise, die ICANN vorgeschlagen habe. Nur werde dies jetzt von einem Gericht entschieden und nicht von ICANN oder Auerbach selbst. Dies ist aber wohl genau das Bestreben von Auerbach gewesen -- schließlich möchte er sich nicht der ICANN bei den Entscheidungen unterwerfen, welche möglicherweise für ICANN ungünstige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. (jk)