iX 4/2017
S. 6
Leserbriefe/In eigener Sache
April 2017

Leserbriefe

Kommerziell vs. proprietär

(Leserbriefe: Qt kommerziell einsetzen; iX 3/2017, S. 6)

Ich nehme Bezug auf den Leserbrief von Sascha Bohnenkamp, der Ihre Nutzung des Wortes „kommerziell“ korrigiert. Auch in der aktuellen Ausgabe wird kommerziell oft wieder als Gegenteil von frei verwendet. Ich schlage vor, dass Sie den Leserbrief zum Anlass nehmen, die Begriffswahl in Zukunft zu präzisieren.

Mir ist klar, dass ich Sie wahrscheinlich nicht davon überzeugen kann, GNU/Linux beziehungsweise GNU+Linux und Freie Software statt Open Source zu schreiben, aber ich denke, es ist für eine Fachzeitschrift angebracht, zumindest kommerziell und unfrei/proprietär nicht zu vermischen. Es handelt sich hier um zwei verschiedene Themen und es ist unbefriedigend, wenn ich als Leser, der mit der Materie vertraut ist, immer erst konstruieren muss, was der Autor nun gemeint haben könnte.

Manchmal fällt das leider sehr schwer, vor allem wenn dann noch der Begriff „frei“ im Sinne von „kostenlos“ verwendet wird, was im Deutschen, außer in Komposita, eher unüblich ist.

Deshalb würde ich Sie bitten, in Zukunft die Begriffe „frei“ beziehungsweise „unfrei/proprietär“ und „kostenlos“ beziehungsweise „kommerziell“ nicht mehr zu vermischen.

Das würde mich übrigens auch in der c’t freuen, da es gerade bei Übersichtstabellen zu Software sehr unpraktisch ist, Mutmaßungen anstellen zu müssen.

Ansonsten freue ich mich darauf, weiterhin qualitativ hochwertige Artikel in Ihrer Zeitschrift lesen zu dürfen.

Florian Snow, via E-Mail

EULA wieder nicht gelesen

(Speicher: Software-defined Storage virtualisiert; iX 3/2017, S. 78)

Habe den interessanten Artikel über Software-defined Storage durchgeschmökert, hat mir sehr gefallen. Im Kasten unten auf Seite 84 ist eine kleine Ungenauigkeit, die aber überall übersehen wird (weil niemand mehr die EULAs liest, sondern einfach sofort auf „Ich stimme voll und ganz mit dem Leben meiner Großmutter zu“ klickt). Das Folgende darf man nämlich gerade nicht:

„NextentaStor zum Ausprobieren … Bis zur Bruttokapazität von 18 TByte kann man diese kostenlose Variante auch produktiv einsetzen.“

EULA, Punkt 2.2: „[…] The Community (DevOps) Edition may ONLY be used for educational, academic and other non-commercial purposes expressly excluding any commercial usage. […] You cannot use a Community (DevOps) Edition license or a Trial Edition license for any production purposes“ (nexenta.com/rs/nexenta2/images/Nexenta_EULA.pdf).

Schade. NexentaStor wollte ich mir auch immer mal angucken, kann da aber geschäftliches Interesse nicht ausschließen … und darf daher die Community Edition nicht benutzen. Also nehme ich FreeNAS oder noch besser FreeBSD+ZFS.

Und nein, ich bin auch kein EULA-Leser, aber überfliege die Dinger immer mal, weil da so viel Bockmist drinsteht (VMware darf man beispielsweise nicht benchmarken). Da gab es mal eine EULA von PC Pitstop, wonach man 1000 Dollar bekommt, wenn man eine Mail an deren EULA-Abteilung schickt – das hat über ein Vierteljahr gedauert, bis die die erste Mail bekommen haben (www.pcpitstop.com/spycheck/eula.asp).

Michael Plura, Kungsbacka/FjärÅs, SE

Die Schattenseite von SSO

(WWW: Facebook: Password Recovery für alle Accounts; iX 3/2017, S. 17)

Ich hätte mir für iX eine kritische Anmerkung gut vorstellen können. Statt „Der neue Dienst ist offenbar Teil einer größeren Sicherheitsinitiative bei Facebook“ hätte ich lieber den Kommentar gelesen, dass nun Facebook noch einfacher verschiedene Accounts im Internet einer Person zuordnen kann. Das ist für mich eines der Argumente gegen SSO (Single Sign-on) im Internet. Man muss die Datenkrake nicht auch noch füttern.

Ulrich Windl, via E-Mail

Ergänzungen und Berichtigungen

Recht: Personalausweiskopien sind rechtswidrig; iX 3/2017, S. 26

In der Meldung wurde der alte Personalausweis abgebildet. Wegen der aufgedruckten Zugangsnummer (fett gedruckt neben dem Ablauf der Gültigkeit, sind Kopien beim neuen noch problematischer. Mit der Zugangsnummer (CAN) lässt sich nach zweimaliger falscher Eingabe die PIN zur Nutzung der Onlinefunktionen für einen dritten Versuch freischalten.

Die iX-Redaktion behält sich Kürzungen und auszugsweise Wiedergabe der Leserbriefe vor. Die abgedruckten Zuschriften geben ausschließlich die Meinung des Einsenders wieder, nicht die der Redaktion.

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