iX 1/2018
S. 88
Report
Nachhaltigkeit
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Neue Vergaberichtlinien: Der Blaue Engel für Drucker

Umweltbote

Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ soll Hersteller zu mehr Nachhaltigkeit anhalten. Ab 2018 gelten für Drucker die neuen Vergaberichtlinien „RAL-UZ 205“.

Endgeräte der ITK gehören zu den großen Energiefressern: 17 Prozent des Stroms, den die ITK in Deutschlands Unternehmen verbraucht, gehen auf das Konto von Computern, Druckern, Telefon- und Netztechnik fürs Büro, insgesamt sind es 8 TWh (Terawattstunden). Die Endgeräte in deutschen Haushalten tragen mit 44 Prozent und 21 TWh zum ITK-Strombedarf bei [1]. Diese Zahlen stammen aus dem Dokument „RAL-UZ 205“. Es löst zum 01.01.2018 die RAL-UZ 171 ab und legt die Vergaberichtlinien für Bürogeräte mit Druckfunktion fest, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ auch nach 2017 noch tragen wollen.

Bereits Ende 2016 hat die dafür zuständige „Jury Umweltzeichen“ die Kriterien beschlossen. Seit Mitte 2017 konnten sich Hersteller für das Label bewerben, das ab Januar 2018 verbindlich ist. Deshalb ist die Liste der zertifizierten Geräte schon recht lang (siehe ix.de/ix1801088). Wer neue Drucker kaufen will, kann aber nicht automatisch davon ausgehen, dass sie schon die neuen Richtlinien erfüllen, denn Bürogeräte mit Druckfunktion können noch bis Ende 2017 das Label nach der alten Vergabegrundlage RAL-UZ 171 erhalten.

Im Dezember war der Webseite des Blauen Engels zu entnehmen, dass aufgrund der zahlreichen Anträge zur RAL-UZ 205 nicht alle Geräte bis zum 01.01.2018 zertifiziert sein werden. Deshalb sollte man wegen der längeren Bearbeitungszeit in Ausschreibungsverfahren ab 2018 damit rechnen, dass ein Hersteller zwar einen Antrag auf den Blauen Engel nach RAL-UZ 205 gestellt hat, aber noch kein Zertifikat besitzt.

Energie drosseln ist ein Weg

Energieverbrauch ist eines der vielen Kriterien auf der Agenda des Blauen Engels. Die neue Vergaberichtlinie RAL-UZ 205 orientiert sich nun am US-amerikanischen Umweltzeichen Energy Star, allerdings müssen die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Geräte ab dem nächsten Jahr 30 Prozent darunterliegen.

Demnach dürfen Drucker und Multifunktionsgeräte ohne drahtlosen Zugang im Ruhemodus, also wenn der Drucker an den Schnittstellen horcht und auf Druckaufträge wartet, zwei Watt verbrauchen. Für Geräte mit WLAN gelten ab 2018 vier Watt, ab dem 01.01.2019 nur noch drei Watt. Zudem schreiben die neuen Vergaberichtlinien für den Stand-by – wenn sich der Drucker schlafen gelegt hat – einen Wert von maximal 0,4 Watt vor. Übrigens hat die Jury die reinen Kopierer ohne Druckfunktion aus ihrer Geräteliste herausgenommen, da sie kaum noch hergestellt werden.

Dafür ist eine andere Gerätekategorie hinzugekommen: Die Verantwortlichen aus dem Bundesumweltamt (UBA) haben die großen Standgeräte in die Prüfung der Partikelemission aufgenommen. Für Drucker, die weniger als 60 Seiten/min in Schwarz-Weiß beziehungsweise weniger als 40 Seiten/min in Farbe schaffen, gelten die Vorgaben bereits ab dem 01.01.2018, für Geräte mit höherem Drucktempo ab dem 01.01.2019. Auch sie müssen dann einen Grenzwert für die Emission von Nanopartikeln mit einem Durchmesser ab 7 nm auf 3,5 × 1011 Partikel je 10 Minuten Druckzeit einhalten. Dieser Grenzwert, den die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) im UBA bereits im Jahr 2011 festgelegt hat, bleibt in den neuen Vergaberichtlinien im Vergleich zum Vorgänger RAL-UZ 171 aus dem Jahr 2014 unverändert (siehe ix.de/ix1801088).

Ultrafeine Partikel entstehen in der Fixiereinheit von Laserdruckern, die den Toner auf dem Papier mit 150 bis 200 Grad befestigt. Sie können in die Lunge und den Blutkreislauf eindringen. Einen Grenzwert hierfür haben die Verantwortlichen mit der Version RAL-UZ 171 im Jahr 2014 erstmals in den Katalog aufgenommen. Das war notwendig geworden, weil vor allem die Partikelemissionen der Laserdrucker seit Langem im Verdacht stehen, die Gesundheit zu gefährden. Festgelegt wurde seinerzeit besagter Grenzwert für die Emission von Nanopartikeln mit einem Durchmesser ab 7 nm auf 3,5 × 1011 Partikel je 10 Minuten Druckzeit.

Kontroverse um die Gesundheit

Ob Partikelemissionen nun krank machen oder nicht, bleibt umstritten. Vertreter beider Positionen sitzen jeweils hinter einer Burg aus Studien und Richtlinien, die ihre Standpunkte untermauern sollen.