iX 1/2018
S. 137
Medien
Vor 10 Jahren
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Vor 10 Jahren: Die Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten als Umsetzung neuer Sicherheitsgesetze und -befugnisse der bundesdeutschen Strafverfolger hat eine lange und verwickelte Geschichte. Vor 10 Jahren erreichte sie einen ersten Höhepunkt.

Ab dem 1. Januar 2008 mussten Telekommunikationsunternehmen die „Verkehrsdaten“ ihrer Kunden sechs Monate lang speichern und den Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Wer wen angerufen hat, wer SMS an welche Nummern geschickt hat oder wohin ein Telefax gesendet wurde, all diese Daten mussten verdachtsunabhängig im Stil eines Einzelgebührennachweises vorgehalten werden. Darüber berichtete iX in Ausgabe 1/2008 in einem Artikel des Juristen Tobias Haar.

Ab 2009 sollten die Internetprovider folgen und die IP-Verbindungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat beiseitelegen. Haar machte darauf aufmerksam, dass damit die Speicherung der Daten von Flatrate-Nutzern verbunden ist. Das war zuvor in einigen Gerichtsentscheidungen für unzulässig erklärt worden, eben diese Praxis von T-Online wurde nun legalisiert. Was erst später bekannt wurde: Mitte August 2008 gab die Deutsche Telekom ihre „All-IP“-Strategie bekannt, die dazu führt, dass Ende 2018 ISDN eingestellt wird. Dann lassen sich neben den Verbindungsnummern nur noch IP-Daten speichern.