Neuer Anlauf: Lebenslange Haftstrafen für Cybercrime

Das US-Repräsentantenhaus hat einen neuen Anlauf unternommen, das bisher schärfste Gesetz zur Verfolgung von Straftaten im Bereich der Computer-Kriminalität in den USA endgültig in Kraft treten zu lassen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses haben einen neuen Anlauf unternommen, um das bisher schärfste Gesetz zur Verfolgung von Straftaten im Bereich der Computer-Kriminalität in den USA endgültig in Kraft treten zu lassen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Personen, denen besonders schwere Cybercrime-Vergehen nachgewiesen werden, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden können. Nachdem der US-Senat dem so genannten Cyber Security Enhancement Act (CSEA) im Sommer die Zustimmung verweigert hatte, soll das Gesetz nun als Teil der Homeland Security Initiative die Legislative ohne weitere Verzögerung durchlaufen.

Dazu hatte die Führung der Republikaner im Repräsentantenhaus am Mittwoch jedoch zu recht seltsamen Mitteln gegriffen und das 16-seitige Cybercrime-Gesetz buchstäblich in letzter Minute mit in das zur Abstimmung anstehende Heimatschutz-Gesetz aufgenommen, ohne die Abgeordneten explizit darüber zu informieren. Das erweiterte Homeland-Security-Gesetz wurde dann mit 299 zu 121 Stimmen von den Parlamentariern angenommen. Demokratische Abgeordnete zeigten sich nach der Abstimmung empört über die Vorgehensweise: "Uns hat man am Morgen einfach ein völlig anderes Gesetz vorgelegt, das durch die Kammer gedrückt werden sollte", beklagte sich beispielsweise der kalifornische Abgeordnete Henry Waxman. "Und ich glaube nicht, dass mehr als zehn Abgeordnete wussten, was genau in dem neuen Gesetzesentwurf steht." Im Senat haben die Republikaner nach den Wahlen in der vergangenen Woche mittlerweile ebenfalls die Mehrheit.

Das im Juli vom Repräsentantenhaus schon einmal verabschiedete Cybercrime-Gesetz war von der Bush-Administration erarbeitet worden, um besser gegen verschiedene Formen des Computer-Terrorismus gewappnet zu sein. Nach den Terroranschlägen vom 11. September wurde das Gesetz zusätzlich verschärft. Es soll den Strafverfolgungsbehörden künftig unter anderem ermöglichen, schneller als bisher Telefonverbindungen zu überwachen und den E-Mail-Verkehr von Verdächtigen auszuwerten. Internet-Provider sind dabei zur Kooperation verpflichtet. Weiterhin sollen Strafverfolger künftig auch ohne richterlichen Beschluss auf Computer-Systeme zugreifen dürfen, etwa wenn Erkenntnisse vorliegen, dass von dort eine Denial-of-Service-Attacke ausgeht. (pmz)