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Yahoo nicht an französisches Recht gebunden

Wolfgang Stieler

Das Internet-Portal muss laut einem US-Gericht den Zugang zu Auktionen mit Nazi-Memorablien für französische Kunden nicht sperren.

Das Internet-Portal Yahoo muss sich nicht der einstweiligen Verfügung eines französischen Gerichtes unterwerfen, laut der der Internet-Dienst den Zugang zu Auktionen mit Nazi-Memorablien für französische Kunden zu sperren habe. US-Bezirksrichter Jeremy Fogel hatte nach US-Medienberichten gestern in einem Berufungsverfahren entschieden [1], dass Internet-Inhalte amerikanischer Firmen durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind. Internet-Inhalte, die in den USA publiziert würden, könnten überall auf der Welt gegen nationale Gesetze verstoßen -- eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit könne nicht akzeptiert werden, erklärte der Richter in seinem Urteil.

Yahoo hatte im Streit um die Nazi-Memorablien bereits eingelenkt und seit Anfang des Jahres Gegenstände, die zu Hass und Gewalt anstacheln, [2] von seinen Auktionsseiten verbannt. Die Anwälte des Unternehmens befürchteten allerdings, dass andere Staaten dem Beispiel des französischen Gerichtes folgen und die Filterung nicht genehmer Internet-Inhalte für die jeweilige nationale Zielgruppe verlangen könnten. Sollten nun ausländische Instanzen auf der Sperrung bestimmter Yahoo-Seiten bestehen, die zwar dem jeweiligen nationalen, aber nicht US-Recht widersprechen, gäbe es nach dieser Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit, dies in den USA auch durchzusetzen. (wst [3])


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Yahoo-Streit-um-Nazi-Memorabilien-erneut-vor-Gericht-39624.html
[2] https://www.heise.de/news/NS-Memorabilien-aus-Yahoo-Auktionen-verbannt-27864.html
[3] mailto:wst@technology-review.de